Ist-Versteuerung: Höhere Umsatzgrenze bleibt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 2011 das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes verabschiedet. Dieses regelt die Fortgeltung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten – die sogenannte Ist-Versteuerung.

Ohne das Gesetz wäre diese Schwelle 2012 in den alten Bundesländern wieder auf 250.000 Euro gesunken. Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach der Ist-Versteuerung maßgebliche Umsatzgrenze wurde zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise zum 1.7.2009 bundeseinheitlich auf 500.000 Euro befristet bis zum 31.12.2011 angehoben. Da ein Auslaufen der Regelung den betroffenen Unternehmen wichtige Liquidität entziehen würde und eine erneute
nur befristete Verlängerung neue Unsicherheit über die Geltungsdauer der Regelung schaffen würde, wird die Umsatzgrenze von 500.000 Euro auf Dauer beibehalten. Durch das Dritte Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes erhalten die Unternehmen mehr Planungssicherheit. Read more

Steuerentlastung: Mehr Netto für Bürger ab 2013

Die Regierungskoalition will Bürgern die aus der kalten Progression entstehenden steuerlichen Mehrbelastungen zurückgeben und damit ein starkes Signal für eine stabilitätsorientierte Politik und mehr Steuergerechtigkeit setzen. Der Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro. Die Steuerentlastungen werden nicht durch neue Schulden finanziert; inflationsbedingte Steuererhöhungen werden vermieden. Daher haben sich die Koalitionspartner am 6. November 2011 auf ein Tarifmodell zur Beseitigung der kalten Progression mit
folgenden drei Eckpunkten verständigt:

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EDITORIAL 01_2012

seit der Einführung der Abgeltungsteuer vor nunmehr drei Jahre hat sich gezeigt, dass die Pauschalabgabe in der Praxis doch komplizierter ist als gedacht. Vor  allem aber haben sich seitdem die Kontrollen des Fiskus für Anleger verschärft.

Nur ein paar Beispiele: Banken müssen jetzt verschenkte Wertpapiere melden, Vermittler den Abschluss einer ausländischen Lebensversicherung mitteilen und gut verdienende Privatpersonen unterliegen jetzt der Betriebsprüfung.

Es sieht so aus, aus würde sich diese Tendenz kaum ändern. Nach dem im Dezember 2011 in Kraft getretenen Beitreibungsrichtliniengesetz kommt bald ein weiterer Kontrollmechanismus hinzu: Derzeit können Sparer noch wählen, ob die Bank die Kirchensteuer sofort einbehält. Diese Entscheidung treffen sie dadurch, ob sie der Bank ihre Konfession freiwillig mitteilen oder nicht.

Zwar besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Deklaration in den Formularen, wenn die Abgabe für die Kirche noch nicht geleistet ist. Doch derzeit nehmen es nicht alle Sparer so genau damit. Künftig wissen die Banken, ob ihre Kunden einer Konfession angehören oder keine Kirchensteuer zahlen müssen. Denn über die Einführung eines automatisierten Verfahrens müssen sie diese Information einmal jährlich beim Fiskus abfragen. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass die Kirchensteuer schneller und umfassender fließt.

Krankheitskosten: Heilbehandlungen sind jetzt nach klaren Regeln absetzbar

Um Krankheitskosten bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, musste der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung bislang zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten oder Attest geführt werden muss. Das ist jetzt nicht mehr nötig. Es gelten gelockerten Nachweis-Anforderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011, das im Bundesgesetzblatt auf Seite 2131 veröffentlicht worden ist. Dieses kann in allen am 5. November noch nicht bestandskräftigen Steuerfällen durch eine Neuregelung angewendet werden, also auch für offene alte Jahre.

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Kosten für Erststudium auch in Zukunft keine Werbungskosten

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium
können auch in Zukunft nicht als steuerliche Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Nach Urteilen des Bundesfinanzhofes
(BFH), der das bisherige Abzugsverbot für nicht klar genug definiert gehalten hatte, beschlossen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP in einer Sitzung des Bundestags-Finanzausschusses am 26.10.2011 eine „Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage“.

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Fehlerhafte ELStAM-Daten: Post vom Finanzamt kritisch prüfen

Wer in den vergangenen Tagen Post vom Finanzamt bekommen hat, sollte diese dann kritisch prüfen, wenn das Schreiben die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die dem Arbeitgeber ab dem 01.01.2012 zum  elektronischen Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt werden sollen, enthielt.

Hierzu rät der Bund der Steuerzahler (BdSt). Es zeichne sich ab, dass viele der gespeicherten Daten fehlerhaft seien. Betroffene Steuerzahler müssten dann aktiv werden und beim Finanzamt eine Korrektur beantragen.

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Verschiebung der elektronischen Steuerkarte auf 2013 – Was nun?

Nachdem der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte endgültig auf 2013 vertagt worden ist, steht nun fest, nach welchen Regeln der Lohnsteuerabzug 2012 zu erfolgen hat.

Die elektronische Lohnsteuerkarte wird 2012 noch nicht starten. Ein Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. Januar 2013 geplant. Bis dahin ist ein Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs nicht möglich.

 

 

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EDITORIAL 12_2011

bald steht der Jahresabschluss 2011 an und viele Unternehmer fragen sich, mit welchem Wert sie ihre durch die Börsenturbulenzen teilweise deutlich im Kurs gefallenen Aktien oder Investmentfonds in der Bilanz auszuweisen haben. Grundsätzlich können sie eine
Teilwertabschreibung buchen, wenn der Kurs am letzten Börsentag 2011 unter dem ehemaligen Kaufpreis notiert. Dabei darf allerdings nicht jede minimale Kursschwankung berücksichtigt werden, erforderlich ist vielmehr die Annahme einer voraussichtlich dauernden Kursminderung.

Wann die vorliegt, ist derzeit heftig umstritten. Der Bundesfinanzhof hatte ohne konkrete prozentuale Vorgabe entschieden, dass der Kurs am Jahresende unter den ehemaligen Kaufpreis gesunken sein muss und es bis zur anschließenden Bilanzerstellung im folgenden Frühjahr zu keiner ausgeprägten Wertaufholung kommen darf. Die Finanzverwaltung legt dieses Urteil sehr eng aus und erlaubt keine Teilwertabschreibung bei Verlusten im Rahmen normaler Börsenbewegungen. Daher muss der Kurs zum Jahresende zumindest um 40,1 Prozent unter den Anschaffungskosten notierten. Alternativ ist eine Gewinnminderung erlaubt, wenn sowohl der aktuelle Kurs als auch der aus dem vorherigen Jahresabschluss 2010 um jeweils mehr als ein Viertel unter Kaufpreis lagen.

Steuerexperten und eine Vielzahl von Finanzgerichten billigen die AfA auf den Wertpapierbestand dagegen schon bei Kursabschlägen um die 20 Prozent. Welche Zahl nun richtig ist, wird der BFH klären. Ob dies noch rechtzeitig vor der Bilanzerstellung geschieht, ist aber unsicher.

Aktuelle BFH-Entscheidung zum Vorsteuerabzug bei privaten Photovoltaik-Anlagen

Urteil vom 19.07.11   XI R 29/10
Urteil vom 19.07.11   XI R 21/10
Urteil vom 19.07.11   XI R 29/09

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in drei Urteilen grundsätzlich zu den Voraussetzungen und zum Umfang eines Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie geäußert. Danach ist ein (privater) Betreiber einer PV-Anlage, der den mit seiner Anlage erzeugten Strom kontinuierlich an einen Energieversorger veräußert, insoweit umsatzsteuerrechtlich Unternehmer. Er ist damit grundsätzlich zum Abzug der ihm in Rechnung gestellten Umsatzsteuer aus Aufwendungen berechtigt, die mit seinen Umsätzen aus den Stromlieferungen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang stehen.

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EDITORIAL 11_2011

Politiker diskutieren schon jahrelang über die Vermeidung der sogenannten kalten Progression. Die Schweizer sind Goddess uns da schon einen Schritt voraus. Denn jenseits der Grenze wird zur Tat geschritten, indem zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression vom Eidgenössischen Finanzdepartement jetzt die Tarife und Abzüge bei der Bundessteuer für das Steuerjahr 2012 entsprechend angepasst werden. Damit wird sichergestellt, dass Steuerzahler nicht nur wegen der Teuerung eine höhere Steuerbelastung tragen müssen, obwohl ihre Kaufkraft real gesehen Steuern gleich geblieben ist.

So können in der Schweiz cheap jerseys doppelt verdienende Paare künftig 200 Franken mehr vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ähnliche Anpassungen gibt es beim cheap mlb jerseys Kinderabzug, Stanovi dem Unterstützungsabzug und dem gesonderten Kinderabzug für die Fremdbetreuung, dem es wholesale jerseys für jeden Sprössling unter 14 Jahren gibt. Durch cheap jerseys diesen Ausgleich der kalten Progression kommt es zu einer Tarifstreckung über alle Progressionsstufen.

Die Negativfolgen der einer kalten T-shirts Progression treten immer dann ein, wenn das cheap jerseys steuerbare Einkommen cheap nba jerseys einer Familie infolge der Teuerung mit einem höheren Steuersatz Da erfasst wird, der obwohl sein Einkommen real nicht gestiegen ist. Der Steuerzahler Sauer hat eine höhere Steuerbelastung zu tragen. Da aber seine Kaufkraft Ways gleich cheap nfl jerseys do geblieben ist, gibt es die Ermäßigungen. Die Schweizer Bundesverfassung verlangt, dass die kalte Progression periodisch ausgeglichen und jährlich auszugleichen ist. Maßgebend & ist der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30.06.

Ein durchschaubares Modell, das hierzulande ebenfalls einfach umgesetzt werden könnte.