Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 2011 das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes verabschiedet. Dieses regelt die Fortgeltung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten – die sogenannte Ist-Versteuerung.
Ohne das Gesetz wäre diese Schwelle 2012 in den alten Bundesländern wieder auf 250.000 Euro gesunken. Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach der Ist-Versteuerung maßgebliche Umsatzgrenze wurde zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise zum 1.7.2009 bundeseinheitlich auf 500.000 Euro befristet bis zum 31.12.2011 angehoben. Da ein Auslaufen der Regelung den betroffenen Unternehmen wichtige Liquidität entziehen würde und eine erneute
nur befristete Verlängerung neue Unsicherheit über die Geltungsdauer der Regelung schaffen würde, wird die Umsatzgrenze von 500.000 Euro auf Dauer beibehalten. Durch das Dritte Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes erhalten die Unternehmen mehr Planungssicherheit. Read more



