Fehlerhafte ELStAM-Daten: Post vom Finanzamt kritisch prüfen

Wer in den vergangenen Tagen Post vom Finanzamt bekommen hat, sollte diese dann kritisch prüfen, wenn das Schreiben die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die dem Arbeitgeber ab dem 01.01.2012 zum  elektronischen Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt werden sollen, enthielt.

Hierzu rät der Bund der Steuerzahler (BdSt). Es zeichne sich ab, dass viele der gespeicherten Daten fehlerhaft seien. Betroffene Steuerzahler müssten dann aktiv werden und beim Finanzamt eine Korrektur beantragen.

Fehler treten nach Angaben des BdSt vor allem bei den Ehepaaren mit der Steuerklassenkombination III/V und bei der Übernahme der Behindertenpauschbeträge auf. Unter Umständen sei auch das falsche Finanzamt ausgewiesen. Steuerzahler sollten die übersandten Daten auf jeden Fall akribisch prüfen und bei Abweichungen das Finanzamt kontaktieren. Vor allem Änderungen, die sich nach dem 16.09.2011 ergeben hätten, seien bei den gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmalen noch nicht berücksichtigt, so der BdSt.
QUELLE: Bund der Steuerzahler, PM vom 26.10.2011

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