Ein Gramm Unternehmergeist wiegt mehr als ein Kilogramm Bürokratie.
Doch leider wird der Unternehmergeist häufig durch die Bürokratie erdrückt. Unternehmer werden vor immer größere Herausforderungen gestellt. Nicht nur, dass sie in einem oftmals turbulenten wirtschaftlichen Umfeld Entscheidungen treffen müssen um den Fortbestand und das Wachstum ihres Unternehmens zu gewährleisten. Auch der Steuergesetzgeber stellt immer neue und größere Anforderungen.
Um Ihnen als Unternehmer das Leben zu erleichtern kümmern wir uns kompetent und pünktlich um Ihre steuerlichen Pflichten. Außerdem unterstützen wir Sie durch passende Beratung bei wirtschaftlichen Entscheidungen.
So haben Sie den Rücken frei für das, was sie eigentlich sein wollen: ein Unternehmer!
Wir betreuen Unternehmen und Freiberufler sowie Personen- und Kapitalgesellschaften aus den verschiedensten Branchen. Ärzte und Zahnärzte, Unternehmensberater, Handwerksbetriebe, Groß- und Außenhandel, Einzelhandel, Werbeagenturen, Gastronomiebetriebe etc.
Aus dem folgenden Leistungskatalog können Sie wählen:
Laufende Tätigkeiten für Unternehmen
- Finanzbuchhaltung
- Sie bestimmen den Grad der Digitalisierung – vom „Pendelordner“ bis zur voll digitalen Buchhaltung…
Weiterführende Informationen hierzu auch auf der Seite „Portal“.
- Sie bestimmen den Grad der Digitalisierung – vom „Pendelordner“ bis zur voll digitalen Buchhaltung…
- Lohnbuchhaltung
- Sie bestimmen den Grad der Digitalisierung – vom „Stundenzettel“ bis zum Arbeitgeber-Self-Service…
Weiterführende Informationen hierzu auch auf der Seite „Portal“.
- Sie bestimmen den Grad der Digitalisierung – vom „Stundenzettel“ bis zum Arbeitgeber-Self-Service…
- Fristenüberwachung
Jahresabschluss
- Jahresabschluss nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften (HGB, BilMoG)
- Handelsbilanz
- Steuerbilanz (E-Bilanz)
- Bilanz nach IAS und US-GAAP (englisch und deutsch)
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Erstellungsbericht zum Jahresabschluss
- Erstellung eines Anhangs
- Hilfeleistung bei der Erstellung eines Lageberichtes
- Anlagenbuchhaltung
- Bilanzanalyse mit Kennzahlen
- Offenlegung der Jahresabschlüsse bei Kapitalgesellschaften im elektronischen Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister nach dem EHUG
- Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung der Anlage EÜR
- Jahresabschlussbesprechung
- incl. Standortbestimmung und Perspektive für das laufende und kommende Wirtschaftjahr
- Jahresabschlusspräsentation
- Bereitstellung aller Jahresabschluss-Berichte im Online-Archiv
Betriebliche Steuern
- Steuererklärungen für Gesellschaften, Einzelunternehmer, Freiberufler und Privatpersonen
- Körperschaftsteuer-Erklärung
- Gewerbesteuer-Erklärung
- Umsatzsteuer-Erklärung
- Feststellungserklärungen (Gesonderte (und Einheitliche) Feststellung von Einkünften)
- Steueranmeldungen
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Kapitalertragsteuer-Anmeldung
- Zusammenfassende Meldung (EU)
- Lohnsteueranmeldung
- Anpassung von Vorauszahlungen (Herabsetzungs- und Heraufsetzungsanträge)
Steuererklärungen und -anmeldungen werden ausschließlich per elektronischer Datenübermittlung (ELSTER) an das Finanzamt übersendet.
Steuerliche Beratung
- steuerliche und handelsrechtliche Beratung von Einzelunternehmern, Freiberuflern und Gesellschaften aller Rechtsformen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Vorbereitung und Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Lohnsteuer-Sonderprüfung, Umsatzsteuer-Nachschau)
- Betriebsaufspaltung und -Verpachtung
- Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Unternehmerentscheidungen
- Steuerliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Laufende Informationen über Änderungen der Steuergesetze
- Hinweise auf Steuersparmöglichkeiten
- Beratung bei allen Fragen der Besteuerung des Privatbereichs
- Steuerliche Konzeptionen für betriebliche Investitionen
- Existenzgründungsberatung – weitere Informationen hierzu auf der Seite „für Existenzgründer“.
Betriebswirtschaftliche Beratung
- Laufende Kontrolle der betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Erläuterungen der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse
- Besprechung von Optimierungsmöglichkeiten (bei Bedarf)
- Offene Posten-Buchhaltung und Mahnwesen
- Kostenrechnung
Rechtsbehelfe
- Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch/Widerspruch)
- Änderungsanträge
- Vertretung bei Klageverfahren vor Finanzgerichten
- Hilfeleistung in Steuerstrafsachen
- Hilfeleistung bei Steuerfahndungs-Maßnahmen
- Unterstützung bei Vollstreckungs- und Zwangsmaßnahmen
Umstrukturierung
- Rechtsformgestaltung
- Umfirmierung
- Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung, etc.)
- Betriebsaufspaltung
- Betriebsverpachtung
- Einbringungsvorgänge
- Betriebsaufgabe
- Liquidation
- Insolvenz
Unternehmensnachfolge
- Konzeption der Unternehmensnachfolge
- vorweggenommene Erbfolge
- steuerliche Gestaltung
- allgemeine Beratung
Was soll das Kosten?
Die Vergütung der Steuerberater ist – vergleichbar mit denen von Rechtsanwälten oder Ärzten – gesetzlich reglementiert. Seit dem 01.01.2013 gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), an die jeder Steuerberater in Deutschland gebunden ist – also auch wir.
Diese Verordnung sieht für die meisten Tätigkeiten eine sogenannte „Wertgebühr“ vor, d.h. Ausgangsgröße für die Vergütung ist ein bestimmter Wert. Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung ist dies z.B. die „Summe der positiven Einkünfte“. Mit diesem Ausgangswert gibt es dann einen Gebührenspielraum von 1/10 bis 6/10, wobei die sogenannte „Mittelgebühr“ in diesem Fall 3,5/10 beträgt. Sie können die StBVV auf der Internetseite der Steuerberaterkammer herunterladen.
Allgemeine Unterstützungsleistungen und Beratung werden nach Zeitaufwand abgerechnet, wobei Leistungen durch den Steuerberater mit 37,50 € je 15 Minuten und Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter mit 25,00 € je 15 Minuten abgerechnet werden.
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%.
Als Mindestvergütung werden – unabhängig von dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand – die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandwert i.H.d. Mittelgebühr – gemäß Steuerberatervergütungsverordnung geschuldet. Es kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden.
Mit welchen Kosten Sie für Ihr individuelles Leistungspaket rechnen können lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.