Die Steuererklärung muss auf einen Bierdeckel passen.
Diese Forderung eines bekannten Politikers ist nun schon einige Jahre alt. Doch die Historie zeigt, dass wir uns immer mehr von dieser Vorstellung entfernen. Zahlreiche gesetzliche Änderungen erschweren jedes Jahr auf´s Neue die Erledigung der Steuererklärungen. Viele Steuerzahler fühlen sich hier regelmäßig überfordert.
Wir übernehmen gerne diese steuerlichen Pflichten für Sie. Mit der von uns erstellten Steuererklärung erhalten Sie dazu noch eine ausführliche Berechnung mit allen relevanten Eckwerten. Sie sollten schließlich wissen ob Sie vom Finanzamt noch etwas zurück bekommen oder nachzahlen müssen – und warum.
Steuer-Erklärung bedeutet für uns auch, Ihnen Ihre Steuer zu erklären – wenn Sie dies wünschen. Sie erhalten von uns hierzu auch Beratungsempfehlungen wie Sie ggf. Ihre Steuerlast zukünftig senken können.
Gerne prüfen wir auch die Bescheide des Finanzamtes auf Richtigkeit und legen Rechtsmittel ein, sollte das Finanzamt von der Steuererklärung abgewichen sein.
Welche Tätigkeiten wir im Einzelnen übernehmen können zeigt der folgende Leistungskatalog:
Steuerberatung für Privatpersonen:
- Einkommensteuer-Erklärung (auch für in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz im Ausland)
- Feststellungserklärung (Gesonderte und Einheitliche Feststellung von Einkünften)
- Vergleich von Veranlagungsformen bei Eheleuten (Zusammenveranlagung/Einzelveranlagung)
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Beratung bei allen Fragen der Besteuerung des Privatbereichs
Ermittlung der Einkünfte aus:
- Gewerbebetrieb (auch Nebengewerbe/Kleinunternehmer)
- Selbständiger Arbeit (Freie Berufe/Katalogberufe)
- Nichtselbständiger Arbeit
- Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, pp.)
- Vermietung und Verpachtung (Hausabrechnung, Beteiligungen)
- Sonstigen Einkünften (Renten, Private Veräußerungsgeschäfte)
Rechtsbehelfe:
- Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch/Widerspruch)
- Änderungsanträge
- Vertretung bei Klageverfahren vor Finanzgerichten
- Hilfeleistung in Steuerstrafsachen
- Hilfeleistung bei Steuerfahndungs-Maßnahmen
- Unterstützung bei Vollstreckungs- und Zwangsmaßnahmen
Was soll das Kosten?
Die Vergütung der Steuerberater ist – vergleichbar mit denen von Rechtsanwälten oder Ärzten – gesetzlich reglementiert. Seit dem 01.01.2013 gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), an die jeder Steuerberater in Deutschland gebunden ist – also auch wir.
Diese Verordnung sieht für die meisten Tätigkeiten eine sogenannte „Wertgebühr“ vor, d.h. Ausgangsgröße für die Vergütung ist ein bestimmter Wert. Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung ist dies z.B. die „Summe der positiven Einkünfte“. Mit diesem Ausgangswert gibt es dann einen Gebührenspielraum von 1/10 bis 6/10, wobei die sogenannte „Mittelgebühr“ in diesem Fall 3,5/10 beträgt. Sie können die StBVV auf der Internetseite der Steuerberaterkammer herunterladen.
Allgemeine Unterstützungsleistungen und Beratung werden nach Zeitaufwand abgerechnet, wobei Leistungen durch den Steuerberater mit 37,50 € je 15 Minuten und Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter mit 25,00 € je 15 Minuten abgerechnet werden.
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%.
Als Mindestvergütung werden – unabhängig von dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand – die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandwert i.H.d. Mittelgebühr – gemäß Steuerberatervergütungsverordnung geschuldet. Es kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden.
Mit welchen Kosten Sie für Ihr individuelles Leistungspaket rechnen können lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.