BFH Pressemitteilung: Kostenloser Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012

Bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier (Print-Abo) und der Gewährung von Zugang zu einem E-Paper der Zeitung (E-Abo) handelt es sich um selbständige Hauptleistungen. Allerdings war es nach Auffassung des BFH in den Jahren 2009 bis 2012 noch gerechtfertigt, dem Zugang zum E-Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 EUR zuzuweisen, wenn und solange sich anlässlich der erstmaligen Gewährung des Zugangs der Gesamtpreis für das Abonnement nicht erhöht hatte.

Führung in Steuerkanzleien: Führung beginnt mit Klarheit – nicht mit Kontrolle

Wenn die Stimmung im Team kippt, Aufgaben liegen bleiben und sich Entscheidungen verzögern, ist ein erster Impuls von Führungskräften, die Kontrolle zu erhöhen: Mehr Rücksprachen, mehr Listen, mehr Druck. Doch dieser Reflex greift zu kurz. Kontrolle bekämpft Symptome, nicht Ursachen. Sie verschafft vielleicht kurzfristig das Gefühl von Ordnung, löst aber nicht die eigentliche Herausforderung: fehlende Klarheit.

Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Keine „ausschließliche“ Coronabedingtheit bei Überbrückungshilfe III erforderlich

Das OVG Münster hat eine Rechtsauffassung des VG Düsseldorf im Fall des Fußball-Vereins Fortuna Düsseldorf weitgehend bestätigt. Der Hinweisbeschluss zeigt: Die Verwaltungspraxis in NRW unterstellte bei der Überbrückungshilfe III die Coronabedingtheit grundsätzlich auch dann, wenn die Umsatzeinbrüche nicht „ausschließlich“ coronabedingt war. 

FG Berlin-Brandenburg: Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen

Fallen das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (sog. Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (sog. Closing) zeitlich auseinander, kann zweimal Grunderwerbsteuer festgesetzt werden – vorausgesetzt, dem Finanzamt ist im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bekannt, dass das Closing bereits erfolgt ist.

BFH: Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der Grunderwerbsteuer befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist jedoch insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von 5 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf diese vermindert.