Das Niedersächsische FG hat in seinem September-Newsletter auf eine Mitteilung des Landesamts für Steuern Niedersachsen hingewiesen. Laut einer Allgemeinverfügung ruhen anhängige und zukünftige Einspruchsverfahren gegen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und damit verbundene Einsprüche gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag bis zur Rechtskraft einer Entscheidung.
In eigener Sache: Ausblick auf den 47. Deutschen Steuerberatertag
BFH: Berechnung des Dotationskapitals der inländischen Betriebsstätte einer ausländischen Versicherung
Einen ausgesprochen speziellen Fall hatte der BFH zur Ermittlung des Dotationskapitals einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte zu entscheiden. Es ging um die Berichtung von Einkünften nach Maßgabe von § 1 AStG. Der BFH hat sich dabei nicht der Berechnungsweise der Finanzverwaltung angeschlossen und der Klägerin eine günstiger Ermittlungsweise zugebilligt.
BFH: Mieterstrom-Lieferung als selbständige vorsteuerabzugsbegründende Leistung
Gerade erneuerbare Energien spielen in der Gegenwart eine große Rolle. Sie schaffen Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Preisentwicklung. Vermieter können mit Mietern Mieter-Stromvereinbarungen abschließen. Nach Auffassung des BFH ist die Lieferung von Mieterstrom nicht zwingend eine Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Vermietung; dies eröffnet einen Vorsteuerabzug bei Versteuerung der Mieterstromlieferung als Ausgangsleistung. Bisherige Abrechnungen gilt es, neu umsatzsteuerlich zu beurteilen.