Seit 1.1.2025 gilt eine neue Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Das Entgelt im Minijob darf nicht mehr als 6.672 EUR pro Jahr betragen. Doch nicht jede Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führt zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
FG München: Unmöglichkeit der Übermittlung der Klage über das Steuerberaterpostfach
Ist eine Übermittlung der Klageschrift aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften nach § 52d Satz 3 FGO zulässig. Dies gilt nach einem Urteil des FG München allerdings nur bei technischen Problemen im Rahmen des aktivierten besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt).