BFH Kommentierung: EuGH-Nachfolgeurteil zur Organschaft ohne Stimmrechtsmehrheit

Eine finanzielle Eingliederung liegt auch dann vor, wenn die erforderliche Willensdurchsetzung dadurch gesichert ist, dass der Gesellschafter zwar über nur 50 % der Stimmrechte verfügt, er aber eine Mehrheitsbeteiligung am Kapital der Organgesellschaft hält und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt (Änderung der Rechtsprechung).

Praxis-Tipp: Nachunternehmervertrag allein macht keine selbstständigen Unternehmer

Ein zum Zweck der Verschleierung von Beschäftigungsverhältnissen geschlossener Nachunternehmervertrag ändert nichts an der Sozialversicherungspflichtigkeit der Tätigkeit von Arbeitern im Baugewerbe.

BFH Pressemitteilung: Organschaft im Umsatzsteuerrecht

Der BFH hat mit zwei die Organschaft betreffenden Entscheidungen zum einen seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung geändert und zum anderen ein neues Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet. Beide Entscheidungen sind nach Vorabentscheidung durch den EuGH ergangen.

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