Übt eine Organgesellschaft ein Dauerverlustgeschäft gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG aus, ist nach § 15 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 KStG die sogenannte Spartenrechnung i.S. von § 8 Abs. 9 KStG bei der Ermittlung des Einkommens des Organträgers durchzuführen. Im Rahmen dieser Spartenrechnung dürfen die Verluste aus der dauerdefizitären Tätigkeit der Organgesellschaft nicht mit Erträgen aus Wirtschaftsgütern verrechnet werden, die nicht der die Verlusttätigkeit ausübenden Organgesellschaft, sondern dem – keine dieser Sparte zugehörige Tätigkeit ausübenden – Organträger zugeordnet sind.
Author: Stephan Bischoff
BFH: Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen im vereinfachten Ertragswertverfahren
Außerordentliche Aufwendungen i.S. des § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG sind solche, die voraussichtlich den künftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag nicht beeinflussen. Unerheblich ist, ob sie im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb anfallen. Ob es sich bei Aufwendungen um „außerordentliche“ Aufwendungen handelt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Dabei sind der Rechtsgrund der Entstehung der Aufwendungen, die Häufigkeit der Aufwendungen und die Höhe der Aufwendungen im Verhältnis zu ähnlichen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr früher angefallenen Aufwendungen zu berücksichtigen.
BFH: Einheitlicher Gewerbebetrieb nach Hinzuerwerb eines Betriebs
Übt eine natürliche Person mehrere gewerbliche Tätigkeiten aus, kann es sich gewerbesteuerlich in Abhängigkeit von der Gleichartigkeit oder Ungleichartigkeit der Betätigungen sowie von ihrem wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Zusammenhang um einen Betrieb oder mehrere selbständige Betriebe handeln. Auch im Fall eines Hinzuerwerbs eines bislang selbständigen Betriebs bedarf es einer solchen Prüfung des wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Zusammenhangs.
BMF: Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
FG Köln: Kein Vorsteuervergütungsverfahren bei steuerpflichtigen Umsätzen in Deutschland
FG Köln: Verspätungszuschlag trotz Flutkatastrophe und Unkenntnis rechtmäßig
BFH: Alle am 16.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
Hessisches FG: Grundsteuer bei übergroßen Grundstücke im Außenbereich in Hessen
Recruitingstrategien in Umbruchzeiten: „Wenn jeder sein Gehalt ein Stück weit selbst bestimmen kann, ist das eine riesige Motivation“
FG Münster: Geschäftsbesorgungsvertrag als verdeckte Gewinnausschüttung
Das FG Münster hat entschieden, dass Zahlungen einer GmbH an ihre Gesellschafterin auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrags in vollem Umfang als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren sind, wenn der Vertrag dem Fremdvergleich hinsichtlich Vergütung und Vertragsgestaltung nicht standhält.










