BFH: Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung

Haben die Vertragsparteien bei einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung eine Vollzugshemmung vereinbart, wonach der bevollmächtigte Notar von der bereits erteilten Eintragungsbewilligung erst dann Gebrauch machen darf, wenn die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist, ist die gemischt-freigebige Schenkung erst im Zeitpunkt der vertraglich vorgesehenen Kaufpreiszahlung i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 2 des ErbStG ausgeführt.

Lohnnebenkosten: Neue Sozialversicherungsrechengrößen sorgen für Mehraufwand

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind ein wesentlicher Teil der Lohnnebenkosten und mit ursächlich für deren progressive Entwicklung. Durch die neuen Sozialversicherungsrechengrößen steigen die Personalkosten und der Verwaltungsaufwand.