Bei richtlinienkonformer Auslegung von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG erfordert die Einfuhr für das Unternehmen eine Verwendung des eingeführten Gegenstandes für Zwecke der besteuerten Umsätze des Unternehmers. Dies setzt voraus, dass er den Gegenstand selbst und damit dessen Wert für diese Umsätze verwendet. Erbringt der Unternehmer in Bezug auf den eingeführten Gegenstand lediglich eine Verzollungs- oder eine Beförderungsdienstleistung, steht ihm daher kein Abzugsrecht zu.
Allgemein
BFH: Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln
Nimmt der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich auf, ist für die Prüfung, zu welchem Zeitpunkt die in § 176 Abs. 2 AO genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet wurde, auf die jeweilige Voranmeldungsfestsetzung abzustellen. Des Weiteren hat der BFH klargestellt, dass keine Änderungsbefugnis nach § 27 Abs. 19 UStG besteht, wenn der Organträger einer Bauleistungen erbringenden Organgesellschaft keinen Anspruch der Organgesellschaft gegen den Leistungsempfänger abtreten kann, da über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Diversität in Kammergremien: „Die Frau können wir hier gebrauchen”
BMF: Berichtigung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
BFH: Alle am 21.9.2023 veröffentlichten Entscheidungen
BMF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024
Sächsisches FG: Anmietung von Ferienwohnungen und Hotelzimmern für Arbeitnehmer
Wachstumschancengesetz: Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
Hybride Konferenz: 46. Deutscher Steuerberatertag
FG Nürnberg: Grundsteuer in Bayern – Finanzgericht versagt AdV-Anträge
Das FG Nürnberg hat in einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung entschieden, dass bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) vom 10.12.2021, das ein reines Flächenmodell vorsieht, bestehen.