Haben die Vertragsparteien bei einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung eine Vollzugshemmung vereinbart, wonach der bevollmächtigte Notar von der bereits erteilten Eintragungsbewilligung erst dann Gebrauch machen darf, wenn die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist, ist die gemischt-freigebige Schenkung erst im Zeitpunkt der vertraglich vorgesehenen Kaufpreiszahlung i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 2 des ErbStG ausgeführt.
Allgemein
BFH: Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer WEG
BFH: Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
Lohnnebenkosten: Neue Sozialversicherungsrechengrößen sorgen für Mehraufwand
Maßnahme zur Haushaltssanierung: Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Bremen
Land- und Forstwirtschaft: Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %
BFH: Alle am 5.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
BGH: Steuerberaterhaftung wegen Beihilfe zum Anlagebetrug
Wer als Steuerberater ein betrügerisches Schneeballsystem durch seine berufliche Tätigkeit unterstützt, kann sich schadensersatzpflichtig machen. Dafür genügt es nach Ansicht des BGH, wenn der Berater es für überwiegend wahrscheinlich hält, dass die Geschäftstätigkeit auf Betrug angelegt ist und er dies billigend in Kauf nimmt.