Steuernachzahlung: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann erst einmal Abhilfe schaffen

Grundsätzlich müssen auch Steuern, über die Steuerpflichtiger und Finanzamt
im Rahmen eines Einspruchs- oder Klageverfahrens streiten, zunächst gezahlt werden. Sofern ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass die der Nachzahlung zugrunde liegende Steuerfestsetzung rechtmäßig ist, kann hier aber ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung helfen. Hierauf weist das Finanzgericht (FG) Münster hin. Die Steuern müssten dann – bis zur abschließenden Klärung der Streitfragen – nicht gezahlt werden.

 

Habe der Steuerpflichtige auch in der Hauptsache Erfolg, das heißt ändere das Finanzamt den streitigen Bescheid freiwillig oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, so erfolge die Aussetzung der Zahlung zinslos. Andernfalls sei der zunächst nicht gezahlte Betrag mit 0,5 Prozent pro Monat zu verzinsen.

Neben der vorläufigen Befreiung von der Zahlungspflicht streitiger Steuern kann ein gerichtliches Aussetzungsverfahren nach Meinung des FG Münster auch deshalb hilfreich sein, weil die Beteiligten eine rechtliche Einschätzung des Gerichtes zu der zwischen ihnen streitigen Frage erhalten können. Das Aussetzungsverfahren könne ein schneller und günstiger Wegweiser für die Beteiligten sein, und zwar auch dann, wenn es um grundsätzliche oder existentielle Fragen geht.

Finanzgericht Münster, PM vom 04.04.2012

EDITORIAL 06_2012

angesichts der seit Monaten hohen Kraftstoffpreise setzen sich Verbände und Politiker insbesondere seit Ostern 2012 für eine Erhöhung der Pendlerpauschale von derzeit 30 Cent je Entfernungskilometer ein. Doch eine Umsetzung der Forderung würde gar nicht allen nützen. Denn während auf der einen Seite gut verdienende Alleinstehende von der Anhebung um beispielweise zehn Cent deutlich profitieren, gehen Bezieher geringer Einkommen oder Arbeitslose leer
aus. Dass Geringverdienern eine höhere Entfernungspauschale weniger nutzt als Autofahrern mit Spitzeneinkommen, liegt in der Progression des Einkommensteuertarifs, in dem der besser verdienende Steuerzahler überproportional höhere Steuern von bis zu 45 Prozent zahlen muss als in der Eingangsstufe von 14 Prozent.

Das lässt sich bereits an einfachen Berechnungsbeispielen ablesen. Bei einem Verdienst von 2.500 Euro und 40 Kilometer Entfernung zur Arbeit bringt die höhere Pendlerpauschale eine jährliche Steuererleichterung von knapp 300 Euro. Bei 6.000 Euro Gehalt monatlich wären es schon über 400 Euro weniger für den Fiskus, bei gleich gebliebenen Ausgaben für den Liter Benzin oder Diesel. Wer neben der Fahrt ins Büro keine weiteren Werbungskosten aufweist, geht als Autofahrer ganz leer aus, wenn der Weg von zu Hause weniger als zehn Kilometer beträgt. Denn die errechnete Pendlerpauschale fällt unter dem Arbeitnehmer-Freibetrag von derzeit 1.000 Euro, der für alle Arbeitnehmer gilt.

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Nicht nur vor diesem Hintergrund ist es wegen der hohen Spritpreise immer noch sinnvoller, auf einen Ausflug oder eine Reise mit dem Auto zu verzichten und das Fahrrad zu nehmen. Hierfür gibt es ebenfalls die Pendlerpauschale in gleicher Höhe, Umwelt und Geldbeutel werden geschont und für die Gesundheit wird auch noch etwas getan. Die Radler wären also die heimlichen Profiteure einer höheren Pendlerpauschale.

Einspruch: Erfolgreicher Widerstand gegen den Steuerbescheid

Bei rund zwei Drittel der eingelegten Einsprüche bekommen Steuerzahler Recht. Daher lohnt der kostenlose Protest gegen den Einkommensteuerbescheid, und wer sich nur über die Erstattung oder eine unverhofft geringe Nachzahlung seines Steuerbescheides freut und die Schreiben des Fiskus anschließend ungeprüft ablegt, verschenkt meist bares Geld. Denn oft zahlt sich oft aus, gegen den Bescheid vorzugehen. Aus der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Statistik für 2010 geht hervor, dass von den entschiedenen Einsprüchen mehr als 70 Prozent zu Gunsten der Steuerzahler ausgehen (Az. 2011/0779238).

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Sonderausgabenabzug: Steuerentlastung für Eltern bei Unterstützung der Kinder

Seit dem Jahr 2010 lassen sich sämtliche Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben geltend machen. Auslöser für diese Verbesserung war das durch ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht notwendige Bürgerentlastungsgesetz, wodurch Prämien abgesetzt werden können, soweit damit eine Absicherung auf Basis der gesetzlichen Kranken- und der sozialen PflegePflichtversicherung erreicht wird. Dieser unbegrenzte Abzug gilt bei der Krankenversicherung aber nur für Beiträge, die zur Abdeckung einer Grundversorgung im Krankheitsfall dienen. Daher sind Beitragsanteile für einen Anspruch auf Krankengeld, Einbettzimmer, Zahnersatz oder Chefarztbehandlung nicht abzugsfähig. Relevant sind auch Beitragsrückerstattungen, wenn Arztrechnungen und Rezepte aus eigener Tasche bezahlt werden, was insbesondere bei Privatversicherten eine große Rolle spielt und zur Minderung der Sonderausgaben führt. Read more

Wenn der Europäische Gerichtshof Steuerregeln kritisiert

Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens können nationale Gerichte in einem bei ihnen anhängigen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der EU-Gültigkeit vorlegen. Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden.

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Beiträge zur Arbeitslosenversicherung: Beschränkte Abziehbarkeit laut BFH rechtens

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind im Rahmen der neuen Berechnungsmethode nur beschränkt als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar. Bei vielen
Angestellten verpuffen die Beiträge gar steuerlich wirkungslos, da sie bereits mit ihren Beiträgen zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ausschöpfen. Ist das verfassungsgemäß? Read more

Durchs Hintertürchen: Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung

Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 müssen Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen, ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Das betrifft nicht nur Gewerbetreibende und Freiberufler, sondern auch alle, die Beteiligungen an gewerblichen Fonds halten. Ausnahmen will der Gesetzgeber nicht erlauben. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) in einer Pressemitteilung vom 19.4.2012 hin.  Read more

Betriebsprüfer kommen zeitiger ins Haus

Ab 2012 gibt es eine Außenprüfung im Jahrestakt, die bundeseinheitlich geregelt ist. Das soll zur Erhöhung der Planungssicherheit auf Seiten der Unternehmen und auch der Finanzverwaltung beitragen und ergibt sich aus einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung. Die einzelnen Finanzämter dürfen sich dabei die Steuerpflichtigen nach eigenem Ermessen auswählen, die für eine zeitnahe Betriebsprüfung in Betracht kommen. Die Visite bei den Firmen vor Ort gilt als zeitnah, wenn die Prüfungsperiode einen oder
mehrere aktuelle Besteuerungszeiträume umfasst und die Bereitschaft von Unternehmen und Finanzbehörde zu Effizienz und Kooperation vorliegt. Das beinhaltet zumindest den letzten Veranlagungszeitraum, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde. Eine zeitnahe Betriebsprüfung kann also nur für die Zeiträume durchgeführt werden, zu denen dem Finanzamt rechtsverbindliche und vollständige Formulare nebst Anlagen und bei Gewerbetreibenden auch Bilanzen vorliegen. Read more

EDITORIAL 05_2012

das Gesetz zum Abbau der kalten Progression sieht zur steuerlichen Entlastung von Privatbürgern und Unternehmen in zwei Schritten zum 1.1.2013 und 2014 jeweils leichte Abmilderungen beim Steuertarif und dem Grundfreibetrag vor. Das bringt bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro nur eine monatliche  Entlastung von 12,50 Euro. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.004 Euro, bis  zu dieser Schwelle fällt keine Einkommensteuer an. Anschließend wirken 14 und in der Spitze dann bis zu 45 Prozent. Der Bundesrat verweigert noch seine  Zustimmung und verweist auf die Zusatzbelastung für Länder und Gemeinden angesichts der äußerst klammen Haushaltslage und der generellen kommunalen Schuldenlast. Read more