Grundsätzlich müssen auch Steuern, über die Steuerpflichtiger und Finanzamt
im Rahmen eines Einspruchs- oder Klageverfahrens streiten, zunächst gezahlt werden. Sofern ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass die der Nachzahlung zugrunde liegende Steuerfestsetzung rechtmäßig ist, kann hier aber ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung helfen. Hierauf weist das Finanzgericht (FG) Münster hin. Die Steuern müssten dann – bis zur abschließenden Klärung der Streitfragen – nicht gezahlt werden.
Habe der Steuerpflichtige auch in der Hauptsache Erfolg, das heißt ändere das Finanzamt den streitigen Bescheid freiwillig oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, so erfolge die Aussetzung der Zahlung zinslos. Andernfalls sei der zunächst nicht gezahlte Betrag mit 0,5 Prozent pro Monat zu verzinsen.
Neben der vorläufigen Befreiung von der Zahlungspflicht streitiger Steuern kann ein gerichtliches Aussetzungsverfahren nach Meinung des FG Münster auch deshalb hilfreich sein, weil die Beteiligten eine rechtliche Einschätzung des Gerichtes zu der zwischen ihnen streitigen Frage erhalten können. Das Aussetzungsverfahren könne ein schneller und günstiger Wegweiser für die Beteiligten sein, und zwar auch dann, wenn es um grundsätzliche oder existentielle Fragen geht.
Finanzgericht Münster, PM vom 04.04.2012