EDITORIAL 05_2012

das Gesetz zum Abbau der kalten Progression sieht zur steuerlichen Entlastung von Privatbürgern und Unternehmen in zwei Schritten zum 1.1.2013 und 2014 jeweils leichte Abmilderungen beim Steuertarif und dem Grundfreibetrag vor. Das bringt bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro nur eine monatliche  Entlastung von 12,50 Euro. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.004 Euro, bis  zu dieser Schwelle fällt keine Einkommensteuer an. Anschließend wirken 14 und in der Spitze dann bis zu 45 Prozent. Der Bundesrat verweigert noch seine  Zustimmung und verweist auf die Zusatzbelastung für Länder und Gemeinden angesichts der äußerst klammen Haushaltslage und der generellen kommunalen Schuldenlast.

Unabhängig davon, ob das Gesetz so wie geplant oder in abgeänderter Form in Kraft tritt, muss in den kommenden Jahren etwas für den Grundfreibetrag getan werden. Der muss nämlich das steuerfrei zu stellende Existenzminimum zumindest abfangen. Die Inflationsrate liegt derzeit im Jahresdurchschnitt bei rund 2,3 Prozent – in den Vorjahren war es eher ein Prozent oder sogar weniger – sorgt unter anderem dafür, dass das Existenzminimum bald die 8.000er-Schwelle überschreiten wird. 2010 waren es noch 7.656 Euro für Alleinstehende, im laufenden Jahr sind es bereits 7.896 und damit 240 Euro mehr. Angesichts der Preissteigerungen liegt das Existenzminimum nach Silvester voraussichtlich bereits über dem steuerlichen Grundfreibetrag und entspricht dann nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Es ist also dringend geboten, sich um eine möglichst zügige Anpassung des Freibetrags zu kümmern.

Damit ist aber noch nicht das Problem der kalten Progression gelöst, das angesichts der drohenden Inflation immer dringender aus der Welt geschafft werden muss. Sonst belasten die Preiserhöhungen durch Lohn- und Gehaltsanpassungen die Arbeitnehmer immer stärker, und die ungerechtfertigt daraus resultierenden Steuermehreinnahmen für den Fiskus füllen die Kassen immer praller.

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