Ein Finanzamt kann zu viel erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern, wenn seit Erlass des Einkommensteuerbescheides mindestens fünf Jahre vergangen sind.
Im konkreten Fall ging es um eine Überweisung in Höhe von 85.000 Euro, die wegen eines Fehlers zehnmal so hoch ausgefallen war als sie dem Steuerzahler zugestanden hätte, was der Mann nicht reklamierte. Das Finanzamt merkte das erst fünf Jahre später im Rahmen einer externen Revision, korrigierte die Anrechnungsverfügung und verlangte den zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrag zurück – ohne Erfolg: Die zu viel erstattete Lohnsteuer durfte nicht zurückgefordert werden.
Denn nach Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist solle „Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige zu zahlen hat und was ihm zu erstatten“ sei, erklärte der BFH. Umgekehrt dürfe auch ein Steuerzahler nach entsprechend langer Zeit keine steuermindernden „Nachträge“ geltend machen.
BFH, VII R 55/10 vom 25.10.2011