Betriebsprüfer kommen zeitiger ins Haus

Ab 2012 gibt es eine Außenprüfung im Jahrestakt, die bundeseinheitlich geregelt ist. Das soll zur Erhöhung der Planungssicherheit auf Seiten der Unternehmen und auch der Finanzverwaltung beitragen und ergibt sich aus einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung. Die einzelnen Finanzämter dürfen sich dabei die Steuerpflichtigen nach eigenem Ermessen auswählen, die für eine zeitnahe Betriebsprüfung in Betracht kommen. Die Visite bei den Firmen vor Ort gilt als zeitnah, wenn die Prüfungsperiode einen oder
mehrere aktuelle Besteuerungszeiträume umfasst und die Bereitschaft von Unternehmen und Finanzbehörde zu Effizienz und Kooperation vorliegt. Das beinhaltet zumindest den letzten Veranlagungszeitraum, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde. Eine zeitnahe Betriebsprüfung kann also nur für die Zeiträume durchgeführt werden, zu denen dem Finanzamt rechtsverbindliche und vollständige Formulare nebst Anlagen und bei Gewerbetreibenden auch Bilanzen vorliegen.

Bevor alles beginnt, müssen die Finanzbeamten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als Überwachungsbehörde mitteilen, welche Firmen sie ausgewählt haben. Bei großen Konzernen schickt das BZSt dann je nach Bedarf auch schon mal einen Bundesprüfer, wenn etwa ausländische Betriebsstätten existieren oder das Unternehmen auf mehrere Regionen verteilt ist. Über das Ergebnis der zeitnahen Betriebsprüfung wird dann ein Prüfungsbericht erstellt, damit der Steuerpflichtige und auch der Folgeprüfer über die in der Prüfung getroffenen Feststellungen informiert sind. Dabei werden die geänderten Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich der Sach- und Rechtslage so detailliert wiedergegeben, dass Grund und Höhe nachvollziehbar sind. Führt der Besuch hingegen zu keiner Änderung, gibt es lediglich die Mitteilung über die ergebnislose Prüfung. Diese Neuregelungen werden erstmals für Außenprüfungen angewendet, die nach dem 1. Januar 2012 angeordnet werden.

Das Vorhaben der bundeseinheitlich geregelten zeitnahen Betriebsprüfung soll insbesondere den Missstand beseitigen, dass sich die die Unternehmen über das erhebliche zeitliche Auseinanderfallen der zu prüfendem Veranlagungszeiträume und dem Jahr der Durchführung beschweren. Es kommt nicht selten vor, dass im laufenden Jahr noch die Zeiträume 2004 bis 2006 Gegenstand der Außenprüfung sind. Das führt zu erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit. Allerdings ist
die zeitnahe Betriebsprüfung nicht für alle Unternehmen sinnvoll und
praktikabel umsetzbar. So wird sich beispielsweise der Zwei-MannBetrieb kaum freuen, wenn bei ihm permanent ein Betriebsprüfer im Büro sitzt.

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