Zu wenig Personal, zu viele Gesetze – Steuererklärungen überfordern Finanzämter

Von wegen ordentlich und penibel: In den Finanzämtern fehlt Personal, Gesetze ändern sich ständig. Jetzt schlägt der Bundesrechnungshof Alarm – denn viele Steuererklärungen können nur ungenau geprüft werden.

Die deutschen Finanzämter sind ihren Aufgaben nicht gewachsen. Zu dieser Auffassung kommt der Bundesrechnungshof in einem am Dienstag veröffentlichten Gutachten. „Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist nicht gewährleistet“, fassen die Bonner Prüfer ihre Erkenntnisse zusammen. Die Finanzbeamten seien durch die schiere Masse der Erklärungen und die ständigen Änderungen des Steuerrechts überfordert.

Mehr lesen: Zu wenig Personal, zu viele Gesetze – Steuererklärungen überfordern Finanzämter – Geld – sueddeutsche.de.

Zu wenig Personal, zu viele Gesetze – Steuererklärungen überfordern Finanzämter

Von wegen ordentlich und penibel: In den Finanzämtern fehlt Personal, Gesetze ändern sich ständig. Jetzt schlägt der Bundesrechnungshof Alarm – denn viele Steuererklärungen können nur ungenau geprüft werden.

Die deutschen Finanzämter sind ihren Aufgaben nicht gewachsen. Zu dieser Auffassung kommt der Bundesrechnungshof in einem am Dienstag veröffentlichten Gutachten. „Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist nicht gewährleistet“, fassen die Bonner Prüfer ihre Erkenntnisse zusammen. Die Finanzbeamten seien durch die schiere Masse der Erklärungen und die ständigen Änderungen des Steuerrechts überfordert.

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Zu wenig Personal, zu viele Gesetze – Steuererklärungen überfordern Finanzämter

Von wegen ordentlich und penibel: In den Finanzämtern fehlt Personal, Gesetze ändern sich ständig. Jetzt schlägt der Bundesrechnungshof Alarm – denn viele Steuererklärungen können nur ungenau geprüft werden.

Die deutschen Finanzämter sind ihren Aufgaben nicht gewachsen. Zu dieser Auffassung kommt der Bundesrechnungshof in einem am Dienstag veröffentlichten Gutachten. „Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist nicht gewährleistet“, fassen die Bonner Prüfer ihre Erkenntnisse zusammen. Die Finanzbeamten seien durch die schiere Masse der Erklärungen und die ständigen Änderungen des Steuerrechts überfordert.

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Datenschutz: Behörden prüfen zunehmend Konten von Privatpersonen

Finanzämter und Sozialbehörden prüfen immer häufiger die Konten von Privatpersonen. 2011 sei die Zahl der Abfragen um rund zehn Prozent auf fast 63.000 gestiegen, berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“.

Im Jahr 2005, als das automatisierte Abrufverfahren für Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse der Bankkunden eingeführt wurde, habe es noch weniger als 9000 Abfragen gegeben. Seitdem habe ihre Zahl um rund 700 Prozent zugenommen.

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Ist-Versteuerung: Höhere Umsatzgrenze bleibt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 2011 das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes verabschiedet. Dieses regelt die Fortgeltung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten – die sogenannte Ist-Versteuerung.

Ohne das Gesetz wäre diese Schwelle 2012 in den alten Bundesländern wieder auf 250.000 Euro gesunken. Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach der Ist-Versteuerung maßgebliche Umsatzgrenze wurde zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise zum 1.7.2009 bundeseinheitlich auf 500.000 Euro befristet bis zum 31.12.2011 angehoben. Da ein Auslaufen der Regelung den betroffenen Unternehmen wichtige Liquidität entziehen würde und eine erneute
nur befristete Verlängerung neue Unsicherheit über die Geltungsdauer der Regelung schaffen würde, wird die Umsatzgrenze von 500.000 Euro auf Dauer beibehalten. Durch das Dritte Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes erhalten die Unternehmen mehr Planungssicherheit. Read more

Steuerentlastung: Mehr Netto für Bürger ab 2013

Die Regierungskoalition will Bürgern die aus der kalten Progression entstehenden steuerlichen Mehrbelastungen zurückgeben und damit ein starkes Signal für eine stabilitätsorientierte Politik und mehr Steuergerechtigkeit setzen. Der Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro. Die Steuerentlastungen werden nicht durch neue Schulden finanziert; inflationsbedingte Steuererhöhungen werden vermieden. Daher haben sich die Koalitionspartner am 6. November 2011 auf ein Tarifmodell zur Beseitigung der kalten Progression mit
folgenden drei Eckpunkten verständigt:

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EDITORIAL 01_2012

seit der Einführung der Abgeltungsteuer vor nunmehr drei Jahre hat sich gezeigt, dass die Pauschalabgabe in der Praxis doch komplizierter ist als gedacht. Vor  allem aber haben sich seitdem die Kontrollen des Fiskus für Anleger verschärft.

Nur ein paar Beispiele: Banken müssen jetzt verschenkte Wertpapiere melden, Vermittler den Abschluss einer ausländischen Lebensversicherung mitteilen und gut verdienende Privatpersonen unterliegen jetzt der Betriebsprüfung.

Es sieht so aus, aus würde sich diese Tendenz kaum ändern. Nach dem im Dezember 2011 in Kraft getretenen Beitreibungsrichtliniengesetz kommt bald ein weiterer Kontrollmechanismus hinzu: Derzeit können Sparer noch wählen, ob die Bank die Kirchensteuer sofort einbehält. Diese Entscheidung treffen sie dadurch, ob sie der Bank ihre Konfession freiwillig mitteilen oder nicht.

Zwar besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Deklaration in den Formularen, wenn die Abgabe für die Kirche noch nicht geleistet ist. Doch derzeit nehmen es nicht alle Sparer so genau damit. Künftig wissen die Banken, ob ihre Kunden einer Konfession angehören oder keine Kirchensteuer zahlen müssen. Denn über die Einführung eines automatisierten Verfahrens müssen sie diese Information einmal jährlich beim Fiskus abfragen. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass die Kirchensteuer schneller und umfassender fließt.

Krankheitskosten: Heilbehandlungen sind jetzt nach klaren Regeln absetzbar

Um Krankheitskosten bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, musste der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung bislang zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten oder Attest geführt werden muss. Das ist jetzt nicht mehr nötig. Es gelten gelockerten Nachweis-Anforderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011, das im Bundesgesetzblatt auf Seite 2131 veröffentlicht worden ist. Dieses kann in allen am 5. November noch nicht bestandskräftigen Steuerfällen durch eine Neuregelung angewendet werden, also auch für offene alte Jahre.

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Kosten für Erststudium auch in Zukunft keine Werbungskosten

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium
können auch in Zukunft nicht als steuerliche Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Nach Urteilen des Bundesfinanzhofes
(BFH), der das bisherige Abzugsverbot für nicht klar genug definiert gehalten hatte, beschlossen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP in einer Sitzung des Bundestags-Finanzausschusses am 26.10.2011 eine „Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage“.

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Fehlerhafte ELStAM-Daten: Post vom Finanzamt kritisch prüfen

Wer in den vergangenen Tagen Post vom Finanzamt bekommen hat, sollte diese dann kritisch prüfen, wenn das Schreiben die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die dem Arbeitgeber ab dem 01.01.2012 zum  elektronischen Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt werden sollen, enthielt.

Hierzu rät der Bund der Steuerzahler (BdSt). Es zeichne sich ab, dass viele der gespeicherten Daten fehlerhaft seien. Betroffene Steuerzahler müssten dann aktiv werden und beim Finanzamt eine Korrektur beantragen.

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