Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens können nationale Gerichte in einem bei ihnen anhängigen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der EU-Gültigkeit vorlegen. Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden.
Author: Stephan Bischoff
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung: Beschränkte Abziehbarkeit laut BFH rechtens
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind im Rahmen der neuen Berechnungsmethode nur beschränkt als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar. Bei vielen
Angestellten verpuffen die Beiträge gar steuerlich wirkungslos, da sie bereits mit ihren Beiträgen zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ausschöpfen. Ist das verfassungsgemäß? Read more
Durchs Hintertürchen: Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 müssen Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen, ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Das betrifft nicht nur Gewerbetreibende und Freiberufler, sondern auch alle, die Beteiligungen an gewerblichen Fonds halten. Ausnahmen will der Gesetzgeber nicht erlauben. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) in einer Pressemitteilung vom 19.4.2012 hin. Read more
Betriebsprüfer kommen zeitiger ins Haus
Ab 2012 gibt es eine Außenprüfung im Jahrestakt, die bundeseinheitlich geregelt ist. Das soll zur Erhöhung der Planungssicherheit auf Seiten der Unternehmen und auch der Finanzverwaltung beitragen und ergibt sich aus einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung. Die einzelnen Finanzämter dürfen sich dabei die Steuerpflichtigen nach eigenem Ermessen auswählen, die für eine zeitnahe Betriebsprüfung in Betracht kommen. Die Visite bei den Firmen vor Ort gilt als zeitnah, wenn die Prüfungsperiode einen oder
mehrere aktuelle Besteuerungszeiträume umfasst und die Bereitschaft von Unternehmen und Finanzbehörde zu Effizienz und Kooperation vorliegt. Das beinhaltet zumindest den letzten Veranlagungszeitraum, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde. Eine zeitnahe Betriebsprüfung kann also nur für die Zeiträume durchgeführt werden, zu denen dem Finanzamt rechtsverbindliche und vollständige Formulare nebst Anlagen und bei Gewerbetreibenden auch Bilanzen vorliegen. Read more
EDITORIAL 05_2012
das Gesetz zum Abbau der kalten Progression sieht zur steuerlichen Entlastung von Privatbürgern und Unternehmen in zwei Schritten zum 1.1.2013 und 2014 jeweils leichte Abmilderungen beim Steuertarif und dem Grundfreibetrag vor. Das bringt bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro nur eine monatliche Entlastung von 12,50 Euro. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.004 Euro, bis zu dieser Schwelle fällt keine Einkommensteuer an. Anschließend wirken 14 und in der Spitze dann bis zu 45 Prozent. Der Bundesrat verweigert noch seine Zustimmung und verweist auf die Zusatzbelastung für Länder und Gemeinden angesichts der äußerst klammen Haushaltslage und der generellen kommunalen Schuldenlast. Read more
Einkommensteuerbescheid: Nach fünf Jahren muss es auch mal gut sein
Ein Finanzamt kann zu viel erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern, wenn seit Erlass des Einkommensteuerbescheides mindestens fünf Jahre vergangen sind.
Im konkreten Fall ging es um eine Überweisung in Höhe von 85.000 Euro, die wegen eines Fehlers zehnmal so hoch ausgefallen war als sie dem Steuerzahler zugestanden hätte, was der Mann nicht reklamierte. Das Finanzamt merkte das erst fünf Jahre später im Rahmen einer externen Revision, korrigierte die Anrechnungsverfügung und verlangte den zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrag zurück – ohne Erfolg: Die zu viel erstattete Lohnsteuer durfte nicht zurückgefordert werden.
Denn nach Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist solle „Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige zu zahlen hat und was ihm zu erstatten“ sei, erklärte der BFH. Umgekehrt dürfe auch ein Steuerzahler nach entsprechend langer Zeit keine steuermindernden „Nachträge“ geltend machen.
BFH, VII R 55/10 vom 25.10.2011
Arbeitgeber soll Smartphones und Software steuerfrei überlassen dürfen
Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 29.02.2012 eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (BT-Drs. 17/8235) aufgenommen wurde. Read more
Darf die falsche Rechnung rückwirkend korrigiert werden?
Beanstandet das Finanzamt eine formal fehlerhafte Rechnung, kann der Leistungsempfänger erst in dem Monat Vorsteuer abziehen, in dem der andere Unternehmer diese Rechnung korrigiert. Da ein Fehler oft erst nach Jahren durch die Betriebsprüfung auffällt, kommt es in der Praxis meist zu Nachzahlungen mit Steuerzinsen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte jüngst zu einem Fall aus Ungarn entschieden, dass der Vorsteuerabzug rückwirkend erfolgen darf, wenn der Unternehmer dem Finanzamt eine berichtigte Rechnung vorlegt, nachdem die vorherige als fehlerhaft beanstandet worden war (Az. Rs. C–368/09). Das hat dann die positive Folge, dass keine Verzinsung eines zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuerabzugs mehr erfolgt, wenn die Rechnung korrigiert wird.
Im zugrunde liegenden Fall war eine Rechnung hinsichtlich einer ausgeführten Leistung falsch ausgestellt. Dieser Fehler wurde ein Jahr später durch Gutschrift und eine neue Rechnung korrigiert. Dies hatte die ungarische Finanzverwaltung nicht akzeptiert. Der EuGH stellte jedoch klar, dass der ursprüngliche Vorsteuerabzug aus der falschen Ursprungsrechnung nicht verwehrt werden darf, wenn dem Finanzamt eine den Vorschriften entsprechende berichtigte Rechnung vorgelegt worden ist. Daher ist eine Rechnungskorrektur mit rückwirkender Wirkung möglich und die Verzinsung des Rückforderungsanspruchs entfällt. Werden Rechnungsmängel bei einer Betriebsprüfung festgestellt, können diese also noch im Rahmen der Prüfung durch Erteilung be-richtigter Rechnungen geheilt werden.
Der deutsche Fiskus interpretiert dieses Urteil jedoch anders und entnimmt ihm keine Aussagen, die zu einer Änderung der bisherigen strickten Verwaltungsauffassung führen. Hiernach ist der Vorsteuerabzug erst in dem Zeitraum zulässig, in dem erstmalig alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Falle der Rechnungsberichtigung oder -ergänzung kann der Vorsteuerabzug daher erst dann vorgenommen werden, wenn die zu berichtigenden Angaben an den Rechnungsempfänger übermittelt worden sind. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt, zu dem erstmalig ein Vorsteuerabzug hätte vorgenommen werden können, tritt bei einer Berichtigung oder Ergänzung der fehlerhaften oder unvollständigen Rechnung nicht ein. Aus diesem Grunde wird Unternehmern, die sich auf die EuGH-Rechtsprechung berufen und beantragen, dass die Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungsausstellung zurückwirkt, der Antrag auf Rückwirkung ebenso wie die Bitte auf Aussetzung der Vollziehung im Zusammenhang mit einem Einspruchsverfahren nach wie vor abgelehnt.
Nach einem aktuellen rechtskräftigen Beschluss des Finanzgerichts Hamburg entfaltet die Berichtigung einer Rechnung keine Rückwir-kung. Deshalb kann der Vorsteuerabzug erst zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, in dem eine ordnungsgemäße Rechnung erstmalig vorliegt (Az. 2 V 149/11). Der Vorsteuerabzug ist erst für den Erklärungszeitraum auszuüben, in dem die beiden geforderten Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es muss eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung bewirkt worden sein.
- Der Unternehmer muss ein Dokument besitzen, das nach den geforderten Kriterien als korrekte Rechnung betrachtet werden kann.
Der zweite Punkt schließt den Vorsteuerabzug daher zu einem früheren Zeitpunkt aus, in dem noch keine ordnungsgemäße Rechnung vorlag. Etwas anderes lässt sich aus dem Urteil des EuGH nicht entnehmen, betonten die Richter aus Hamburg.
Hinweis
Betroffene Unternehmer sollten Fälle mit vom Finanzamt gestrichener Vorsteuer wegen fehlerhafter Rechnungsangaben offen halten, bis der Bundesfinanzhof sich hierzu klarstellend geäußert hat. Generell ist es wegen der – auch unter Experten in der Fachliteratur – umstrittenen Rechtslage ratsam, auch weiterhin stets von Beginn an auf eine formal korrekte Rechnung zu achten.
Krankheitskosten: Für den Steuerabzug muss Kassenerstattung verrechnet werden
Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist zum Nachweis der Zwangsläufigkeit bestimmter Krankheitskosten nicht unbedingt die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes notwendig. Als Reaktion hierauf wurde über das Steuervereinfachungsgesetz 2011 der Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall für den steuerlichen Abzug nach gesetzlichen Vorgaben definiert. Aus-reichend ist grundsätzlich eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers, die vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ausgestellt worden ist. Ein erst nachträglich ausgestelltes Attest soll weiterhin nicht für den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten genügen. Read more
EDITORIAL 04_2012
das Erbschaftsteuerreformgesetz setzt seit Neujahr 2009 die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, neben Bankguthaben auch vererbte und verschenkte Grundstücke sowie Unternehmen auf Marktni-veau zu erfassen. Dazu gibt es neue Privilegien, wonach sogar wertvolle Villen komplett steuerfrei an den Partner oder den Nachwuchs und wertvolle Firmen ohne Steuerlast an die Nachkommen übergehen können. Ein weiterer Entlastungseffekt ergab sich durch die Anhebung der persönlichen Freibeträge. Read more
