Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 29.02.2012 eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (BT-Drs. 17/8235) aufgenommen wurde. Read more
Author: Stephan Bischoff
Darf die falsche Rechnung rückwirkend korrigiert werden?
Beanstandet das Finanzamt eine formal fehlerhafte Rechnung, kann der Leistungsempfänger erst in dem Monat Vorsteuer abziehen, in dem der andere Unternehmer diese Rechnung korrigiert. Da ein Fehler oft erst nach Jahren durch die Betriebsprüfung auffällt, kommt es in der Praxis meist zu Nachzahlungen mit Steuerzinsen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte jüngst zu einem Fall aus Ungarn entschieden, dass der Vorsteuerabzug rückwirkend erfolgen darf, wenn der Unternehmer dem Finanzamt eine berichtigte Rechnung vorlegt, nachdem die vorherige als fehlerhaft beanstandet worden war (Az. Rs. C–368/09). Das hat dann die positive Folge, dass keine Verzinsung eines zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuerabzugs mehr erfolgt, wenn die Rechnung korrigiert wird.
Im zugrunde liegenden Fall war eine Rechnung hinsichtlich einer ausgeführten Leistung falsch ausgestellt. Dieser Fehler wurde ein Jahr später durch Gutschrift und eine neue Rechnung korrigiert. Dies hatte die ungarische Finanzverwaltung nicht akzeptiert. Der EuGH stellte jedoch klar, dass der ursprüngliche Vorsteuerabzug aus der falschen Ursprungsrechnung nicht verwehrt werden darf, wenn dem Finanzamt eine den Vorschriften entsprechende berichtigte Rechnung vorgelegt worden ist. Daher ist eine Rechnungskorrektur mit rückwirkender Wirkung möglich und die Verzinsung des Rückforderungsanspruchs entfällt. Werden Rechnungsmängel bei einer Betriebsprüfung festgestellt, können diese also noch im Rahmen der Prüfung durch Erteilung be-richtigter Rechnungen geheilt werden.
Der deutsche Fiskus interpretiert dieses Urteil jedoch anders und entnimmt ihm keine Aussagen, die zu einer Änderung der bisherigen strickten Verwaltungsauffassung führen. Hiernach ist der Vorsteuerabzug erst in dem Zeitraum zulässig, in dem erstmalig alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Falle der Rechnungsberichtigung oder -ergänzung kann der Vorsteuerabzug daher erst dann vorgenommen werden, wenn die zu berichtigenden Angaben an den Rechnungsempfänger übermittelt worden sind. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt, zu dem erstmalig ein Vorsteuerabzug hätte vorgenommen werden können, tritt bei einer Berichtigung oder Ergänzung der fehlerhaften oder unvollständigen Rechnung nicht ein. Aus diesem Grunde wird Unternehmern, die sich auf die EuGH-Rechtsprechung berufen und beantragen, dass die Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungsausstellung zurückwirkt, der Antrag auf Rückwirkung ebenso wie die Bitte auf Aussetzung der Vollziehung im Zusammenhang mit einem Einspruchsverfahren nach wie vor abgelehnt.
Nach einem aktuellen rechtskräftigen Beschluss des Finanzgerichts Hamburg entfaltet die Berichtigung einer Rechnung keine Rückwir-kung. Deshalb kann der Vorsteuerabzug erst zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, in dem eine ordnungsgemäße Rechnung erstmalig vorliegt (Az. 2 V 149/11). Der Vorsteuerabzug ist erst für den Erklärungszeitraum auszuüben, in dem die beiden geforderten Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es muss eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung bewirkt worden sein.
- Der Unternehmer muss ein Dokument besitzen, das nach den geforderten Kriterien als korrekte Rechnung betrachtet werden kann.
Der zweite Punkt schließt den Vorsteuerabzug daher zu einem früheren Zeitpunkt aus, in dem noch keine ordnungsgemäße Rechnung vorlag. Etwas anderes lässt sich aus dem Urteil des EuGH nicht entnehmen, betonten die Richter aus Hamburg.
Hinweis
Betroffene Unternehmer sollten Fälle mit vom Finanzamt gestrichener Vorsteuer wegen fehlerhafter Rechnungsangaben offen halten, bis der Bundesfinanzhof sich hierzu klarstellend geäußert hat. Generell ist es wegen der – auch unter Experten in der Fachliteratur – umstrittenen Rechtslage ratsam, auch weiterhin stets von Beginn an auf eine formal korrekte Rechnung zu achten.
Krankheitskosten: Für den Steuerabzug muss Kassenerstattung verrechnet werden
Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist zum Nachweis der Zwangsläufigkeit bestimmter Krankheitskosten nicht unbedingt die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes notwendig. Als Reaktion hierauf wurde über das Steuervereinfachungsgesetz 2011 der Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall für den steuerlichen Abzug nach gesetzlichen Vorgaben definiert. Aus-reichend ist grundsätzlich eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers, die vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ausgestellt worden ist. Ein erst nachträglich ausgestelltes Attest soll weiterhin nicht für den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten genügen. Read more
EDITORIAL 04_2012
das Erbschaftsteuerreformgesetz setzt seit Neujahr 2009 die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, neben Bankguthaben auch vererbte und verschenkte Grundstücke sowie Unternehmen auf Marktni-veau zu erfassen. Dazu gibt es neue Privilegien, wonach sogar wertvolle Villen komplett steuerfrei an den Partner oder den Nachwuchs und wertvolle Firmen ohne Steuerlast an die Nachkommen übergehen können. Ein weiterer Entlastungseffekt ergab sich durch die Anhebung der persönlichen Freibeträge. Read more
BFH konkretisiert Begriff der „offensichtlich verkehrsgünstigeren“ Straßenverbindung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Entfernungspauschale für einen längeren als den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann.
Rechtlicher Hintergrund: Die Entfernungspauschale kann grundsätzlich nur für die kürzeste Entfernung beansprucht werden. Etwas anderes gilt nach dem Einkommensteuergesetz aber, wenn eine andere Verbindung „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird.
BMF-Anwendungsschreiben zu Kinderbetreuungskosten ab 2012
Das Bundesfinanzministerium hat ein Anwendungsschreiben herausgegeben, in dem die Handhabung von Kinderbetreuungskosten ab dem Jahr 2012 in allen Einzelheiten erläutert wird.
Wie wir bereits an anderer Stelle informiert haben wurde ab dem 01.01.2012 eine gesetztliche Neuregelung bezüglich der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten getroffen. Unter anderem wurden die bisher getrennten Abzugsmöglichkeiten als „wie Werbungskosten“ bzw. „wie Betriebsausgaben“ und „als Sonderausgaben“ vereinheitlicht „als Sonderausgaben“ und die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen („wegen Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung“) wurden gestrichen.
In dem jetzt veröffentlichten BMF-Schreiben werden die einzelnen Vorschriften sehr detailliert erläutert und auch mit Beispielen versehen. Für Zweifelsfragen stehen Ihnen unsere Berater/-innen gerne zur Verfügung.
Mini-Job: Aufstockungsoption wird billiger
Aufgrund der Pauschalabgabe des Arbeitgebers erwirbt der 400-Euro-Jobber nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten. Er hat aber die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken und so Ansprüche auf das volle Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten erfolgt die Meldung und Entrichtung der Pauschalabgabe mittels Haushaltsscheck. Auf diesem Haushaltsscheck, der vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu unterschreiben ist, können sie ihren Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit durch Ankreuzen erklären. Damit erübrigt sich eine gesonderte Verzichtserklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Read more
Geldwäschegesetz in Kraft getreten
Am 29.12.2011 ist das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention in Kraft getreten. Es verpflichtet insbesondere die freien Berufe zur Einhaltung spezifizierter Sorgfaltspflichten und die Kammern beziehungsweise zuständigen Behörden zur verstärkten Aufsichtstätigkeit. So müsse zum Beispiel bei einer neuen Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festgestellt und überprüft sowie während der Geschäftsbeziehung kontinuierlich überwacht werden, teilt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) mit. Read more
Vermögenswirksame Leistungen: Neuer Erlass des Fiskus
Das Bundesfinanzministerium hat am 5. Januar 2012 ein umfangreiches Schreiben (ohne Aktenzeichen) zur Anwendung des Vermögensbildungsgesetzes zu Arbeitnehmer-Sparzulagen und der Förderung von vermögenswirksamen Leistungen veröffentlicht. Dies erfolgt vor dem Hintergrund von vielen Neuregelungen, etwa durch Jahressteuergesetz 2010, Steuervereinfachungsgesetz 2011, Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz und Bürgerentlastungsgesetz. Read more
Gewerblicher Umsatzanteil von über fünf Prozent führt insgesamt zu gewerblichen Einkünften
Lediglich bei einem „äußerst geringen Anteil“ gewerblicher Umsätze an den Gesamtumsätzen einer Personengesellschaft entfällt nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die sogenannte Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG), wonach die gesamte mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit der Personengesellschaft als Gewerbebetrieb gilt. Dies betont das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein. Read more
