BMF-Anwendungsschreiben zu Kinderbetreuungskosten ab 2012

Das Bundesfinanzministerium hat ein Anwendungsschreiben herausgegeben, in dem die Handhabung von Kinderbetreuungskosten ab dem Jahr 2012 in allen Einzelheiten erläutert wird.

Wie wir bereits an anderer Stelle informiert haben wurde ab dem 01.01.2012 eine gesetztliche Neuregelung bezüglich der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten getroffen. Unter anderem wurden die bisher getrennten Abzugsmöglichkeiten als „wie Werbungskosten“ bzw. „wie Betriebsausgaben“ und „als Sonderausgaben“ vereinheitlicht „als Sonderausgaben“ und die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen („wegen Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung“) wurden gestrichen.

In dem jetzt veröffentlichten BMF-Schreiben werden die einzelnen Vorschriften sehr detailliert erläutert und auch mit Beispielen versehen. Für Zweifelsfragen stehen Ihnen unsere Berater/-innen gerne zur Verfügung.

BMF-Schreiben vom 14. März 2012

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