Das FG Münster hat entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35c EStG bei Miteigentum auf den jeweiligen Eigentumsanteil begrenzt ist – unabhängig davon, wer die Kosten tatsächlich getragen hat.
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Trennung zweier zuvor verbundener Doppelhaushälften eine neue Wohnung i. S. d. § 7b EStG begründen kann. Vorausgesetzt, dass die Verbindung hinreichend lange bestand und kein Gesamtplan vorlag.
Das VG Schwerin bestätigt die Rückforderung einer Dezemberhilfe von einem Online-Reisebüro. Die Antragstellerin hatte sich selbst als indirekt über Dritte betroffen eingestuft, obwohl sie Reisen an Privatpersonen vermittelte. Wer dagegen zutreffende Angaben gemacht hat, steht deutlich besser da.
Die Finanzministerkonferenz hat laut DStV am 10.9.2026 die Einführung des Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen. Das Modell soll ab dem 1.1.2030 gelten und verspricht mehr Liquiditätsneutralität und Bürokratieabbau.
Nach einem Urteil des FG Düsseldorf können bestimmte Betriebsvorrichtungen und Zusatzleistungen in einem vermieteten Einkaufszentrum die erweiterte Kürzung bei Gewerbesteuer ausschließen.
Einkünfte, die nur einer Person steuerlich zuzurechnen sind, können nach einen Urteil des FG Düsseldorf nicht Gegenstand einer gesonderten und einheitlichen Feststellung sein. Dies gilt auch, wenn die Einkünfte formal auf der Ebene einer Personengesellschaft entstehen.
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vergütung für einen Zeitraum von genau 12 Monaten nicht der Tarifermäßigung nach § 34 EStG unterliegt. Vertrauensschutzargumente für die Anwendung von Rechtsprechung aus 2004 ließ das FG dabei nicht gelten.
Bei Investmentfonds und ETF hängt die steuerliche Teilfreistellung nicht nur vom Fondstyp ab. Entscheidend sind auch die steuerliche Einordnung des Anlegers und die Steuerart. Gerade bei betrieblichen Depots können die Angaben der Depotbank daher nicht ungeprüft übernommen werden.
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner bereits im Trennungsjahr als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG abziehbar sind, wenn die Ehegatten die Einzelveranlagung wählen.
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen von der Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für die Anwendung der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 39 EStG schädlich ist.