BFH Pressemitteilung: Kosten zur Beseitigung von Bergschäden steuerlich absetzbar Stephan Bischoff Allgemein 29. Oktober 2026 Aufwendungen für die Beseitigung von Bergschäden an einem Grundstück können zu sofort abziehbaren Werbungskosten führen. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuergesetz’…Mehr zum Thema ‚Erhaltungsaufwand’…Mehr zum Thema ‚Herstellungskosten’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest