FG Hamburg: Hinterziehungszinsen in „Cum/Ex“-Verfahren rechtmäßig festgesetzt Stephan Bischoff Allgemein 29. Oktober 2026 Das FG Hamburg hat entschieden dass die in einem Cum/Ex-Fall vom Finanzamt festgesetzten Hinterziehungszinsen im zweistelligen Millionenbereich rechtlich nicht zu beanstanden sind. Mehr zum Thema ‚Steuerhinterziehung’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest