FG Köln: Unentgeltliche Überlassung eines Fahrzeugs an nahe Angehörige

Das FG Köln hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug für Fahrzeugkosten ausgeschlossen ist, wenn das Fahrzeug aus gesellschaftsrechtlichen Gründen unentgeltlich an die angestellte Tochter des Gesellschafter-Geschäftsführers überlassen wird. Dabei stellen nicht automatisch alle Vergütungsbestandteile eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.