Zum Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft – dabei gerät das wichtige Wahlrecht des Erstattungssatzes zur Umlage U1 für Arbeitgeber leicht aus dem Blick. Doch Vorsicht: Wer dieses Wahlrecht nicht rechtzeitig nutzt, muss bis zum nächsten Jahresbeginn warten.
BFH: Alle am 22.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen
Nachfolgeberatung: Wie Steuerberater zu Unternehmensnachfolgen beraten
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: VG Schleswig bestätigt: Versäumte Endabrechnungsfrist kostet Neustarthilfe
Das VG Schleswig hat klargestellt, dass die Frist zur Einreichung der Endabrechnung bei der Neustarthilfe als materielle Ausschlussfrist zu behandeln ist. Das bedeutet: Wird die Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf die Förderung vollständig – und bereits ausgezahlte Beträge sind zurückzuzahlen.










