BayLfSt : Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer Stephan Bischoff Allgemein 27. Februar 2026 Das Bayerische LfSt informiert zur zentralen Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer aufgrund der Umsatzsteuer-Zuständigkeitsverordnung (UStZustV). Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Unternehmen’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest