Für jeden Zweig der Sozialversicherung gelten eigene Beitragssätze, die nach Bedarf angepasst werden können. Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung ist in § 341 SGB III festgeschrieben und beträgt aktuell 2,6 Prozent. Dabei wird es voraussichtlich auch 2026 bleiben.
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Wenn die Bewilligungsstelle den prüfenden Dritten anzweifelt
In den Schlussabrechnungsverfahren der Überbrückungshilfen mehren sich Fälle, in denen Bewilligungsstellen die Rolle des prüfenden Dritten grundsätzlich infrage stellen. Besonders betroffen sind Steuerberater mit Beteiligungen am antragstellenden Unternehmen oder mit familiären Verbindungen zum Antragsteller. Was können Betroffene tun?










