Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass bei einem Sperrfristverstoß nach § 22 UmwStG innerhalb des ersten Zeitjahres die Begünstigungen nach §§ 16, 34 EStG anwendbar sind und die Vorschrift teleologisch zu reduzieren ist.
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Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: VG Schleswig bestätigt: Versäumte Endabrechnungsfrist kostet Neustarthilfe
Das VG Schleswig hat klargestellt, dass die Frist zur Einreichung der Endabrechnung bei der Neustarthilfe als materielle Ausschlussfrist zu behandeln ist. Das bedeutet: Wird die Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf die Förderung vollständig – und bereits ausgezahlte Beträge sind zurückzuzahlen.










