Änderung von Steuerbescheiden: Insolvenzplan als rückwirkendes Ereignis Stephan Bischoff Allgemein 19. Mai 2026 Eine gerichtliche Restschuldbefreiung nach § 300 InsO ist nach BFH-Rechtsprechung ein rückwirkendes Ereignis, wenn der Betrieb vor Insolvenzeröffnung aufgegeben wurde. Gilt dies auch im Hinblick auf einen Insolvenzplan? Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest