BFH Pressemitteilung: Kein Werbungskostenabzug bei Umzug zur Einrichtung eines Arbeitszimmers

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Dies gilt nach einem neuen BFH-Urteil auch dann, wenn der Steuerpflichtige – wie in Zeiten der Corona-Pandemie – (zwangsweise) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren versucht.

Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen

Mit Schreiben vom 6.3.2025 hat das BMF seine aus 2022 stammenden Aussagen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Neu eingefügt wurden insbesondere Aussagen zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs-, und Aufzeichnungspflichten, sowie zu dezentralen Finanzmärkten, Transaktionsübersichten und Steuerreports.