Ein Vollzeitstudium i. S. d. des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG liegt nur vor, wenn das Studium nach der Studienordnung darauf ausgelegt ist, dass sich die Studierenden diesem – vergleichbar einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer – zeitlich vollumfänglich widmen müssen.
FG Münster: Ausbuchung einer Forderung ohne generellen Forderungsverzicht
BFH: Betriebsausgabenabzug für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding
Bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, deren Tätigkeit ausschließlich darin besteht, einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft zu halten, um daraus Dividendenerträge zu erzielen, die nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise steuerfrei sind, stehen laufende Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten mit zum Teil steuerbefreiten Einnahmen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang i. S. d. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG.
BFH: Neue anhängige Verfahren im Januar 2025
BFH: Alle am 30.1.2025 veröffentlichten Entscheidungen
BFH Pressemitteilung: Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.
Cyberkriminalität: „Angriffszeiten werden strategisch gewählt“
Bescheidänderung: Versehentlich unterlassenen Erklärung eines Steuerberaters in eigener Sache
Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden.










