FG Münster: Keine Saldierung von Gesellschafterdarlehen im Sonderbetriebsvermögen Stephan Bischoff Allgemein 17. April 2025 Gesellschafterdarlehen im Sonderbetriebsvermögen dürfen bei der Erbschaftsteuer nicht mit korrespondierenden Verbindlichkeiten saldiert werden. So entschied das FG Münster in einem aktuellen Fall. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Gesellschafterdarlehen’…Mehr zum Thema ‚Sonderbetriebsvermögen’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest