Größenklassen: Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen ggf. schon ab Geschäftsjahr 2023

Die Schwellenwerte für die Einstufung der Unternehmensgrößenklassen werden angehoben. Diese können nun ggf. schon rückwirkend für 2023 gelten. Dies hat auch Auswirkungen für viele Unternehmen hinsichtlich der anstehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.

FG Münster: Einnahmen eines „gehandicapten“ Spitzensportlers

Wenn ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen erhält, die nicht nur ganz unwesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, dann ist nach einer Entscheidung des FG Münster der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern auch um des Entgelts willen betrieben wird.