Nach § 3b Abs. 1 EStG sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.
Allgemein
Finanzausschuss im Bundestag: Debatte zum Zukunftsfinanzierungsgesetz
Größenklassen: Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen ggf. schon ab Geschäftsjahr 2023
Finanzausschuss im Bundestag: Anhörung zu globaler Mindeststeuer
FG Münster: Einnahmen eines „gehandicapten“ Spitzensportlers
Wenn ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen erhält, die nicht nur ganz unwesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, dann ist nach einer Entscheidung des FG Münster der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern auch um des Entgelts willen betrieben wird.
