Wachstumschancengesetz: Geplante Änderungen beim Optionsmodell des § 1a KStG Allgemein 17. Oktober 2023 Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 den Regierungsentwurf für ein „Wachstumschancengesetz“ beschlossen. Darin enthalten ist – neben zahlreichen weiteren Änderungen – die verbesserte Ausgestaltung des Optionsmodells gem. § 1a KStG. Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Personengesellschaft’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest