FinMin Thüringen: Prozess- und Verzugszinsen führen zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen Allgemein 18. Oktober 2023 Das FinMin Thüringen weist darauf hin, dass Prozess- und Verzugszinsen zwischen Verfahrensbeteiligten steuerpflichtig sind und in der Einkommensteuererklärung des Empfängers angegeben werden müssen. Mehr zum Thema ‚Zinsen’…Mehr zum Thema ‚Kapitalertrag’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuererklärung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest