FinMin Thüringen: Prozess- und Verzugszinsen führen zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen

Das FinMin Thüringen weist darauf hin, dass Prozess- und Verzugszinsen zwischen Verfahrensbeteiligten steuerpflichtig sind und in der Einkommensteuererklärung des Empfängers angegeben werden müssen.