Die Gewährung der Steuerermäßigung nach § 35b EStG setzt voraus, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen 4 Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben.
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DStV: Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen
Praxis-Tipp: Buchung Soforthilfen, Überbrückungshilfe, Kfw-Kredite & Co.
FG Kommentierung: Entschädigungszahlungen für erlittene Verluste als Kapitaleinkünfte
Erhält ein Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage geleistet werden, Entschädigungszahlungen, sind diese als besondere Entgelte und Vorteile im Sinne des § 20 Abs. 3 EStG zu erfassen. Zu den näheren Voraussetzungen hat das Hessische FG entschieden.
