FG Kommentierung: Entschädigungszahlungen für erlittene Verluste als Kapitaleinkünfte

Erhält ein Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage geleistet werden, Entschädigungszahlungen, sind diese als besondere Entgelte und Vorteile im Sinne des § 20 Abs. 3 EStG zu erfassen. Zu den näheren Voraussetzungen hat das Hessische FG entschieden.