BMF: Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2022 Allgemein 21. Dezember 2021 Die Finanzverwaltung äußert sich zu Mahlzeiten, die ab 2022 unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden. Diese Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Mehr zum Thema ‚Mahlzeitengestellung’…Mehr zum Thema ‚Sachbezugswerte’…Mehr zum Thema ‚Lohnsteuer’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmerbesteuerung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest