Umsatzsteuer: Kleinunternehmer aufgepasst!

Ein Kleinunternehmer, der von Umsatzsteuerzahlungen befreit ist, sollte sich hüten, auf Kleinbetragsrechnungen (bis 150 Euro) seinen Rechnungsbetrag um den Zusatz „inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer“ zu ergänzen.

Das Finanzamt wird, fällt das auf, ihm Umsatzsteuer nachberechnen, obwohl er an sich gar nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Da er aber den Prozentsatz genannt hat, kann der Rechnungsempfänger den entsprechenden Euro-Betrag als Vorsteuer geltend machen. Das wiederum hat als Voraussetzung, dass der Rechnungssteller selbst Umsatzsteuer zahlt, weil es sonst zu einer „Schieflage“ kommen würde: Auf der einen Seite keine Steuerzahlung – auf der anderen aber ein Steuerabzug.

BFH, XI R 41/12 vom 25.09.2013