Zum 1.1.2025 startet in Deutschland die E-Rechnung im B2B-Bereich. Den Steuerkanzleien kommt bei der Einführung eine Schlüsselrolle zu. Sie müssen sich selbst und ihre Mandaten auf die neue Verpflichtung vorbereiten. Angesichts der knappen Zeit ist ein systematisches Vorgehen entscheidend. Dabei müssen neben den technischen Voraussetzungen auch die Auswirkungen auf das Geschäftsmodell beachtet werden.
BMF Referentenentwurf: Aufhebung der Freizone Cuxhaven und weitere zollrechtliche Änderungen
BMF: Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau 2023
BFH: Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995
FG Hamburg: Kosten des Insolvenzenzverfahrens
FG des Saarlandes: Keine Doppelbesteuerung von Renten
BZSt: Start der FACTA-Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2023
BFH: Alle am 4.4.2024 veröffentlichten Entscheidungen
BFH Pressemitteilung: Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
Der BFH hat entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 EUR fällt. Ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, dann darf dieser Aufwand also nicht zusätzlich als Werbungskosten abgezogen werden, was insbesondere für Zweitwohnungsnutzer in teuren Metropolregionen nachteilig ist.
