FG Hamburg: Kosten des Insolvenzenzverfahrens Allgemein 5. April 2024 Das FG Hamburg hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Kosten des Insolvenzenzverfahrens weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest