BFH-Pressemitteilung: Rechtsanwaltskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren Allgemein 4. April 2024 Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren können als Werbungskosten abgezogen werden. Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Gerichtskosten’…Mehr zum Thema ‚Prozesskosten’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest