Für die Beurteilung, ob eine Gefahr des Verlustes der Existenzgrundlage besteht, ist nach einem Urteil des Niedersächsischen FG die Einkommens- und Vermögenssituation des Steuerpflichtigen im Jahr des Abflusses der Prozesskosten maßgeblich.
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: VG Düsseldorf verschärft beihilferechtliche Problematik bei Überbrückungshilfen
BFH: Neue anhängige Verfahren im Oktober 2025
BMF: Informationsblatt zu begünstigten Leistungen nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG
FG Köln: Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
Steuerliche Behandlung von Betrugsopfern: Kosten nach Schockanruf als außergewöhnliche Belastung
BMF: Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
Schul- und Hochschulunterricht sowie weitere Bildungsleistungen sind nach § 4 Nr. 21 UStG unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Leider wurde im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 eine an dem Wortlaut der MwStSystRL orientierte Gesetzesfassung zum 1.1.2025 durch eine wenig praxistaugliche Sprachfassung ersetzt. Die Finanzverwaltung hat jetzt ein Anwendungsschreiben zu der Neuregelung veröffentlicht und eine langfristige Nichtbeanstandungsregelung verkündet.










