Die bloße Angabe des Steuerpflichtigen, eine Einspruchsentscheidung erst einen Tag nach dem Bekanntgabedatum i. S. d. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, reicht nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg zur Widerlegung der gesetzlichen Zugangsvermutung nicht aus.
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FG Münster: Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen
Das FG Münster hat entschieden, dass die für Erbauseinandersetzungen geltende Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht auf eine Anteilsvereinigung i.S.v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG anwendbar ist, wenn die Gesellschaftsanteile vor der Erbauseinandersetzung im Wege der Singularsukzession auf die Erben übergegangen waren.
FG Münster: Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
Die Voraussetzungen für die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens sind bei der Auszahlung eines Bergschadensverzichts nicht erfüllt, da es am erforderlichen Zusammenhang zwischen dem Vergleichsbetrag und etwaigen zu erbringenden Leistungen des Klägers nach dem Bilanzstichtag fehlt. Dies das FG Münster entschieden.
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BFH: § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG erfasst keine Zinsforderungen
Der BFH hat entscheiden, dass Gewinnminderungen aus Zinsforderungen weder von § 8b Abs. 3 Satz 4 noch von Satz 7 KStG erfasst werden. Des Weiteren hat er klargestellt, dass § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG nicht dahingehend auszulegen ist, dass Satz 4 auch für die Konstellation einschlägig sei, in der die Darlehensgewährung durch eine Körperschaft erfolgt, an der eine natürliche Person beteiligt ist, die auch Gesellschafter der darlehensaufnehmenden Gesellschaft ist und deshalb das Nahestehen i.S. des § 1 Abs. 2 AStG vermittelt.
BFH: Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.2014)
Der BFH hat zur Anwendung von § 3 Abs. 11 UStG und zu dem sich dabei ergebenden Leistungsort vor Inkrafttreten des § 3a Abs. 5 UStG i.d.F. ab 1.1.2015 Stellung genommen (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Xyrality v. 9.10.2025, C-101/24, EU:C:2025:764). Dabei hat der BFH auch seine Rechtsprechung geändert und klargestellt, dass § 14c Abs. 1 UStG bei einer Rechnungserteilung an Endverbraucher keine Steuerschuld begründet.










