Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Corona-Soforthilfe: VG Köln verneint Verjährung des Erstattungsanspruchs Stephan Bischoff Allgemein 17. Juni 2026 Das VG Köln verneint die Verjährung des Erstattungsanspruchs bei der NRW-Soforthilfe, wenn die Rückzahlung über einen Schlussbescheid durchgesetzt wird. Die Entscheidung weicht von einem früheren Urteil ab und ist nicht rechtskräftig. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Beihilfe’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest