Niedersächsisches FG: Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung Stephan Bischoff Allgemein 29. Oktober 2025 Für die Beurteilung, ob eine Gefahr des Verlustes der Existenzgrundlage besteht, ist nach einem Urteil des Niedersächsischen FG die Einkommens- und Vermögenssituation des Steuerpflichtigen im Jahr des Abflusses der Prozesskosten maßgeblich. Mehr zum Thema ‚Prozesskosten’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest