Am 10.11.2025 hat im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 stattgefunden.
BFH: § 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres
Negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, unterliegen zwar insoweit der Abzugsbeschränkung nach § 8c KStG, als sie z.B. nicht in die danach folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden können. § 8c KStG schließt es aber nicht aus, solche Einkünfte mit einem im Vorjahr erwirtschafteten Verlustausgleichsvolumen (positiver Gesamtbetrag der Einkünfte) steuermindernd zu verrechnen.
Mindestlohnanpassung: Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1.1.2026
FG Münster: Geltendmachung eines zu niedrigen Grundfreibetrags
BFH: Alle am 6.11.2025 veröffentlichten Entscheidungen
BFH Pressemitteilung: Kostenloser Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012
Bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier (Print-Abo) und der Gewährung von Zugang zu einem E-Paper der Zeitung (E-Abo) handelt es sich um selbständige Hauptleistungen. Allerdings war es nach Auffassung des BFH in den Jahren 2009 bis 2012 noch gerechtfertigt, dem Zugang zum E-Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 EUR zuzuweisen, wenn und solange sich anlässlich der erstmaligen Gewährung des Zugangs der Gesamtpreis für das Abonnement nicht erhöht hatte.
Führung in Steuerkanzleien: Führung beginnt mit Klarheit – nicht mit Kontrolle
Wenn die Stimmung im Team kippt, Aufgaben liegen bleiben und sich Entscheidungen verzögern, ist ein erster Impuls von Führungskräften, die Kontrolle zu erhöhen: Mehr Rücksprachen, mehr Listen, mehr Druck. Doch dieser Reflex greift zu kurz. Kontrolle bekämpft Symptome, nicht Ursachen. Sie verschafft vielleicht kurzfristig das Gefühl von Ordnung, löst aber nicht die eigentliche Herausforderung: fehlende Klarheit.
BMF: Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Keine „ausschließliche“ Coronabedingtheit bei Überbrückungshilfe III erforderlich
Das OVG Münster hat eine Rechtsauffassung des VG Düsseldorf im Fall des Fußball-Vereins Fortuna Düsseldorf weitgehend bestätigt. Der Hinweisbeschluss zeigt: Die Verwaltungspraxis in NRW unterstellte bei der Überbrückungshilfe III die Coronabedingtheit grundsätzlich auch dann, wenn die Umsatzeinbrüche nicht „ausschließlich“ coronabedingt war.










