Das OVG Münster hat klargestellt, dass bei Überbrückungshilfen nicht der Wortlaut der Förderrichtlinie, sondern die tatsächliche Verwaltungspraxis maßgeblich ist. Zudem gilt: Nach dem 30.6.2022 sind Bewilligungen nur noch bei sicherem Rechtsanspruch möglich.
FG Düsseldorf: Gestaltungsmissbrauch im Zusammenhang mit Bondstripping
Organisationen der Freien Berufe: BStBK fordert Stärkung des Fremdbesitzverbotes in der Steuerberatung
BMF: Fragen und Antworten zur globalen Mindestbesteuerung
BMF: Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
BZSt: Neuer Termin zu ETACA-Pilotverfahren
OFD Baden-Württemberg: Digitale Steuererklärung wird mit „okELSTER“ einfacher
BFH: Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile durch eine grundbesitzende GmbH
Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters – ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile – rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 GrEStG in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile halten (Fortführung des BFH, Urteils v. 20.1.2015, II R 8/13, BStBl II 2015, 553).
BFH: Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters
§ 52d Satz 2 FGO ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gemäß § 62 Abs. 1 FGO Gebrauch macht beziehungsweise einen Angehörigen gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FGO vertritt, eine finanzgerichtliche Klage als Privatperson erhebt, ohne dabei auf seine Zulassung als Steuerberater hinzuweisen.
Studie: Auswirkungen von KI auf Geschäfts- und Honorarmodelle in Steuerberatungskanzleien
Eine von format C: consulting und der HM Business School durchgeführte Studie untersucht die Auswirkungen von KI und Automatisierung auf Geschäfts- und Honorarmodelle in Steuerberatungskanzleien. Ziel ist es, aktuelle Preisstrategien, technologische Einflüsse und strategische Anpassungen zu analysieren. Die Ergebnisse werden im Mai 2026 veröffentlicht, Teilnehmende erhalten den Bericht kostenfrei.










