War im Zeitpunkt des Teilrücktritts vom Kaufvertrag die Fortführungsabsicht des Käufers bereits manifestiert, wird eine Geschäftsveräußerung nicht nachträglich in steuerpflichtige Lieferungen einzelner Wirtschaftsgüter umqualifiziert. So hat das FG Münster entschieden.
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Landwirte und Schweinemäster im Schlussabrechnungsverfahren unter Druck
BMF: Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft
Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: „Wir sind keine Babysitter“: Steuerberater hinterfragt Stundenhonorare
Weniger Kammermitglieder: BStBK veröffentlicht Berufsstatistik 2024
FG Berlin-Brandenburg: Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens
BFH: Verlängerung der Nachbehaltensfrist bei Übergang eines Grundstücks
Bei der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel, ob die Verlängerung der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG von fünf auf zehn Jahre durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes v. 12.5.2021 (BGBl 2021 I S. 926) auf Erwerbsvorgänge von Grundstücken Anwendung findet, die bereits vor dessen Inkrafttreten am 1.7.2021 erfolgt sind.
BFH: Antrag auf Vollverschonung im Rahmen eines Änderungsbescheids
Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 ErbStG i. d. F. von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist.
BFH: Zugangsvermutung wenn Post nicht an allen Werktagen zugestellt
Der Umstand, dass der vom Finanzamt beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 der AO nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.










