Das Finanzamt kann unter Beachtung der 25%-Grenze die ESt-Erklärung vorzeitig anordnen. Es muss allerdings darlegen, weshalb es die Vorabanforderung für erforderlich hält, so das FG Köln.
Allgemein
BMF: Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
Das BMF hat den Referentenentwurf des JStG 2026 veröffentlicht. Er enthält insbesondere eine grundlegende Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft, eine Verfahrenserleichterung für die Quellensteuerentlastung nach § 50c EStG, eine Anpassung des Zinssatzes für die Vollverzinsung sowie eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück im EStG.
FG Nürnberg: Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: VGH Mannheim verschärft Linie für Überbrückungshilfe bei neu gegründeten GmbHs
BFH: Rechtsanwaltskosten für Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten
Entstehen Kosten der Rechtsberatung und -vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, sind diese als Kosten der Nachlassverteilung abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn die Erbengemeinschaft bereits vor dem Auseinandersetzungsverlangen eines der Miterben zur Verwaltung des nachlasszugehörigen Vermögens übergegangen war.
BFH: Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Verkauf von Geschäftsanteilen
Ob ein anlässlich der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft gezahlter (Teil-)Betrag für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit durch den veräußernden Gesellschafter den Einkünften aus § 17 EStG oder denjenigen aus § 19 EStG zuzuordnen ist, bestimmt sich danach, zu welcher Einkunftsart der engere wirtschaftliche Veranlassungszusammenhang besteht. Entscheidend ist hierbei, ob der im Kaufvertrag zusätzlich vereinbarten Leistung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt.
BFH: Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt
Die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags (Vertragsübernahme) unterliegt im Zeitpunkt der Übertragung des Vertrags der Schenkungsteuer und ist mit dem Rückkaufswert zu bewerten. Hat sich der Schenker den Nießbrauch an der Rückkaufsleistung vorbehalten, entsteht dieser Nießbrauch erst mit Kündigung des Kapitallebensversicherungsvertrags.
Serie: Herausforderung Wertpapierbuchhaltung: Handels- und steuerrechtliche Grundlagen der Wertpapierbuchhaltung
Die handels- und steuerrechtliche Aufarbeitung betrieblicher Wertpapierdepots hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Was lange Zeit eher ein Spezialthema für wenige vermögensverwaltende Gesellschaften war, gehört heute zunehmend zum Alltag vieler Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.










