Die Vorschläge zur Reform der Steuerberaterprüfung werden immer konkreter. Schon in diesem Jahr gibt es für viele Prüflinge eine neue Wahlmöglichkeit: Sie können, je nach Bundesland, entscheiden, ob sie die Prüfung digital oder analog schreiben wollen. In einem Bundesland wird die Steuerberaterprüfung sogar verpflichtend digital.
Author: Stephan Bischoff
LfSt Rheinland-Pfalz: Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden
FG Köln: Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins
FG Berlin-Brandenburg: Flughafen als erste Tätigkeitsstätte einer angestellten Flugbegleiterin
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: EU-Beihilferecht kein Problem: Autohaus gewinnt Klage bei Überbrückungshilfe IV
Erste Tätigkeitsstätte: Arbeitnehmerentsendung ohne lokalen Arbeitsvertrag
Der BFH hat entschieden, dass bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet wird, die erste Tätigkeitsstätte ist. Doch was gilt, wenn kein lokaler Arbeitsvertrag vorliegt?
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BFH: Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Kapitaleinkünfte
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind immer verstärkter anzutreffen, auch weil bedeutsame Mitarbeiter hierdurch an das Unternehmen gebunden werden. Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen lösen keinen Arbeitslohn, sondern Kapitaleinnahmen aus.
BFH: Unterschrift des Insolvenzverwalters reicht bei Antragsveranlagung aus
BFH: Genussrechtsausschüttungen kein Arbeitslohn
Eine Bindung von Mitarbeitern ist durch die Einräumung von Genussrechten mit Verfallsklausel möglich. Durch das Genussrecht werden Arbeitnehmer an der Gewinn- bzw. Wertentwicklung des Unternehmens beteiligt. Laufende Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht führen zu Kapitaleinnahmen und nicht zu Arbeitslohn.










