FG Köln: Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins Stephan Bischoff Allgemein 28. Januar 2026 Das FG Köln hat entschieden, dass Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Mehr zum Thema ‚Bitcoin’…Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest