Bei der Prüfung der indirekten Betroffenheit stellt sich die Frage: Dürfen Auslandsumsätze in die 80-Prozent-Quote einbezogen werden? Die Antwort überrascht manchen Praktiker und kann in Schlussabrechnungsverfahren existenzgefährdend werden.
Author: Stephan Bischoff
Was ab 2026 wirklich gilt: DStV gibt Update zu digitalen Steuerbescheiden
Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten digitale Bescheide zur Regel werden. Allerdings verschiebt der Gesetzgeber den Start – aber nur teilweise. Der DStV fasst die Neuerungen zusammen und zeigt, worauf Sie achten sollten.
Transparenz im Steuerbereich: Rat der Europäischen Union aktualisiert Abkommen über Zusammenarbeit
BMF: Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024
BMF: Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024
Jahreswechsel 2025/2026: Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
Obwohl es zum Jahreswechsel 2025/2026 nur wenige gesetzliche Änderungen im Umsatzsteuerrecht gibt, ist in der Praxis aufgrund der im Jahr 2025 in Kraft getretenen und bereits früher für 2026 beschlossenen Änderungen einiges zu beachten. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2025 sowie einen Ausblick auf neue Regelungen für 2026.
BFH: Nutzungspflicht des beSt vor Zugang des Registrierungsbriefs
Wenn ein Steuerberater vor Zugang des Registrierungsbriefs eine Klage im Einklang mit den entsprechenden Hinweisen der Bundessteuerberaterkammer nicht über das besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) erhebt, liegt zwar grundsätzlich ein Wiedereinsetzungsgrund vor. Jedoch setzt auch in einem solchen Fall die Gewährung von Wiedereinsetzung die fristgerechte Nachholung der versäumten Rechtshandlung voraus.
BFH: Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim Finanzamt
BFH: Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie
Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aufzuteilen. Das allgemeine Ertragswertverfahren (§ 28 ImmoWertV 2021) stellt auch bei einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ein zulässiges Wertermittlungsverfahren für die Ermittlung des Boden- und Gebäudewerts dar.










